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 für « post code »
Für den Versand eines Pakets ins Ausland benötigen Sie ein Versandetikett. Dieses kann online, in einem Postamt oder PostPunkt erworben werden. Bei Bestimmungsorten außerhalb der Europäischen Union sind außerdem Zolldokumente erforderlich.
Sie können Ihrem Einschreiben eine Empfangsbestätigung beifügen, wenn Sie einen offiziellen und schriftlichen Beleg für den Eingang Ihrer Sendung beim Empfänger benötigen. Der Empfänger muss bei Erhalt mit seinem Namen, seiner Unterschrift und dem Datum abzeichnen. Anschließend erhalten Sie diesen Beleg als zusätzliche Bestätigung. Eine Empfangsbestätigung empfiehlt sich für: offizielle und vertrauliche Originaldokumente Kündigung von Miet-, Versicherungs- und Energieverträgen usw. Sendungen für Versicherungs- und Telefonverträge usw. Offizielle Korrespondenz mit dem Arbeitgeber Rechtsstreitigkeit, Dokumente über Ihre Gesundheit oder für Sie wichtige Dokumente. In einigen Fällen ist eine Empfangsbestätigung gesetzlich vorgeschrieben. Erkundigen Sie sich in Ihrem Postamt oder PostPunkt oder über die App My bpost.
Die Zustellungsdauer eines Einschreibens international unterscheidet sich je nach Bestimmungsland. Bei bpost wird Ihre Sendung ins Ausland so schnell wie möglich bearbeitet. Die Zustellungsdauer hängt allerdings vom ausländischen Postdienstleister, der die Sendung weiter bearbeitet, ab.
Sobald Ihr Einschreiben eintrifft, erhalten Sie eine E-Mail oder eine Mitteilung in der App Mein bpost mit dem Zustellungsdatum und -ort. Sie können den Ort und das Datum zu diesem Zeitpunkt über die App oder per E-Mail ändern. Sie können unter folgenden Möglichkeiten wählen: Die Zustellung zu Ihnen nach Hause auf den nächsten Werktag verschieben. Das Einschreiben direkt an ein Postamt oder einen PostPunkt in Ihrer Nähe zustellen lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie diese Wahl später nicht mehr ändern können. Wenn Sie selbst nicht zu Hause sind, können Sie Ihr Einschreiben auch von einer anderen Person mit einer Vollmacht in Empfang nehmen lassen.
Nur der/die Empfänger oder Inhaber einer Postvollmacht des/der Empfänger(s) dürfen ein Einschreiben entgegennehmen. Die Sendung wird nur gegen Unterschrift ausgehändigt und erst, wenn der Personalausweis des/der Empfänger(s) oder des Inhabers einer Postvollmacht kontrolliert wurde. Der Absender kann wie folgt festlegen, wem die Sendung ausgehändigt werden.  
Wenn Sie nicht zu Hause sind, stellt der/die Briefträger*in Ihr Einschreiben gemäß den Zustellungspräferenzen zu, die Sie in der App My bpost festgelegt haben. Wenn Sie keine Zustellungspräferenzen festgelegt haben, hinterlässt der/die Briefträger*in eine Abwesenheitsmitteilung in Ihrem Briefkasten. In dieser Mitteilung ist angegeben: wo Sie Ihr Einschreiben abholen können von wann bis wann Sie Ihr Einschreiben abholen können Zustellungspräferenzen für Einschreiben Über die App My bpost können Sie selbst auswählen, wo Sie Ihre Einschreiben empfangen wollen. Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl: Briefkastenzustellung: Der/die Briefträger*in klingelt nicht an der Tür, sondern wirft Ihre Sendung direkt in Ihren Briefkasten. Vollmacht erteilen: Sie bevollmächtigen jemanden über die App, Ihre Einschreiben in Empfang zu nehmen. Mehr Informationen zur Erteilung einer Vollmacht . Einen Arbeitstag später bei Ihnen zu Hause empfangen. Direkt an ein Postamt oder einen PostPunkt und nicht zu Ihnen nach Hause zustellen lassen. Die letzten beiden Optionen sind nur möglich, wenn ein Einschreiben angekündigt wurde. Sie erhalten dann eine E-Mail oder eine Mitteilung in der App mit dem voraussichtlichen Zustellungsdatum und -ort.
Seit dem 17.12.2021 sind die Briefmarken bpack World und bpack World Light Prior nicht mehr im eShop erhältlich. Sie können diese aber noch bis 21.13.2022 verwenden, um Pakete weltweit zu versenden. Nach diesem Zeitpunkt ist nur noch ein Versandetikett gültig. , Übersicht Anzahl Briefmarken ab 2022 ,   Die Anzahl der erforderlichen Briefmarken für Pakete ins Ausland wird ab 1. Januar 2022 geändert. Die Übersicht über die Anzahl der Briefmarken, die erforderlich sind, um Ihr Paket zu frankieren, finden Sie auf unserer Porto-Seite (Pakete > Internationale Sendungen > Einkauf pro Stück) Eine Alternative zu internationalen Briefmarken ist unser Online-Versandtool. Damit können Sie einfach ein Versandetikett für Ihr Paket ins Ausland erstellen. Dieses Etikett kleben Sie statt der Briefmarke(n) auf Ihr Paket.  Sie können internationale Versandetiketten auch in einer unserer Filialen (Postamt oder PostPunkt) kaufen. Ein Schaltermitarbeiter hilft Ihnen gerne beim Versand Ihres Pakets.  
Wenn der Empfänger nicht anwesend ist, wird in seinem Briefkasten eine Abwesenheitsbenachrichtigung hinterlassen. Damit kann er die Sendung 15 Kalendertage lang in dem auf der Benachrichtigung angegebenen Postamt oder PostPunkt abholen. Holt der Empfänger die Sendung nicht innerhalb von 15 Kalendertagen ab, wird sie an Sie zurückgeschickt. Daher sollten Ihr Name und Ihre Adresse deutlich auf der Sendung angegeben sein.
Der Höchstbetrag hängt von den Obergrenzen Ihrer Bank ab. Wenn diese Obergrenze überschritten wird, erhalten Sie sofort eine Meldung. In diesem Fall haben Sie 2 Möglichkeiten: Sie bezahlen dem Briefträger in bar den genauen Betrag und erhalten sofort Ihr Paket. Ihr Paket wird zu einem Postamt oder PostPunkt in der Nähe gebracht. Dort bezahlen Sie am nächsten Werktag mit einer Bank- oder Kreditkarte.
Auf ein Paket, das in ein EU-Land zurückgeschickt wird, wird nur ein Versandetikett geklebt. Für Pakete, die in ein Land außerhalb der EU zurückgeschickt werden, sind auch Zolldokumente erforderlich. Wenn der ursprüngliche Absender kein Rücksende-Etikett bereitstellt, können Sie über unsere Website, in unserem Online-Shop oder in einem Postamt, PostPunkt oder PaketPunkt ein Versandetikett kaufen. So brauchen Sie keine Zölle zu bezahlen. Diese hat nur der Empfänger des Pakets und nur bei Rücksendungen außerhalb der EU zu zahlen. Um herauszufinden, ob es eine Rücksendemöglichkeit gibt, bei der der ursprüngliche Absender keine Zölle zu zahlen braucht, setzen Sie sich bitte mit diesem in Verbindung. Ist dies nicht der Fall, bezahlt er die Zölle, die in seinem Land gelten. Zolldokumente für eine Rücksendung in ein Land außerhalb der EU: CN23-Abschnitt des Versandetiketts oder CN23-Zollinhaltserklärung. Darauf ist angegeben, was sich im Paket befindet. Das Etikett kleben Sie auf den Karton. Original- oder Pro-forma-Rechnung in 3 Kopien. Wenn die Sendung mehr als 1000 € wert ist außerdem ein Einheitspapier.