
Neue Zollvorschriften für alle Sendungen
Online-Shopping außerhalb der EU? Machen Sie sich keine Sorgen!
Am 1. Juli führte die EU neue Zollvorschriften für Online-Einkäufe von Waren aus Nicht-EU-Ländern ein. Wir gehen davon aus, dass die meisten großen nichteuropäischen Onlineshops mittlerweile den neuen EU-Vorschriften entsprechen. Sie können also unbesorgt einkaufen, ohne versteckte Kosten. Das lässt sich übrigens auch ganz leicht kontrollieren: Wenn in Ihrem Warenkorb die Umsatzsteuer angegeben ist, sind Sie auf der sicheren Seite!
Einkauf in einem registrierten Onlineshop
Nichteuropäische Onlineshops können sich bei der EU registrieren lassen, um die Umsatzsteuer und die Einfuhrabgaben vorab in den Preis einrechnen zu dürfen. Kaufen Sie möglichst in solchen registrierten Onlineshops ein. So verläuft der Prozess nicht nur schneller, sondern Sie zahlen auch weniger.
Tipp: Registrierte Onlineshops zeigen im Warenkorb immer an, dass die Umsatzsteuer im Preis enthalten ist.
Beispiel: Sie kaufen eine Handyhülle
Weitere Beispiele finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen.
Beispiel: Sie kaufen eine Handyhülle
Weitere Beispiele finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen.
Warum einen registrierten Onlineshop wählen?
Alle Vorteile auf einen Blick:
Gut zu wissen:
Für Sendungen mit einem Wert über 150 Euro sind immer Umsatzsteuer und Einfuhrabgaben zu entrichten.
Müssen Sie Umsatzsteuer und Einfuhrabgaben entrichten? Zahlen Sie schnell und sicher über die App My bpost oder Track & Trace!
Erhebt der Onlineshop die Umsatzsteuer und die Einfuhrabgaben nicht? Dann zahlen Sie die fällige Umsatzsteuer und die Einfuhrabgaben einfach online über die App My bpost oder Track & Trace. Sie erhalten eine Einladung, die Zahlung vorzunehmen, bevor Ihr Paket zugestellt wird.

Keine Chance für gefälschte bpost-Mails
Schützen Sie sich optimal vor Phishing mit der App My bpost! Haben Sie eine E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung erhalten?
Verfolgen, empfangen, versenden und bezahlen. Alles in einer App!
- Verfolgen Sie alle Ihre Pakete, auch jene anderer Postdienstleister.
- Teilen Sie uns mit, wo wir Ihre Pakete zustellen dürfen, wenn Sie nicht zu Hause sind.
- Erstellen Sie schnell Versandetiketten, wenn Sie selbst Pakete versenden wollen.
- Zahlen Sie sicher Einfuhrabgaben für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern.

Sie haben noch Fragen?
Die Gebühren für die Wareneinfuhr von außerhalb der EU bestehen aus 3 Teilen:
- MwSt.
Für alle Waren von außerhalb der EU ist Mehrwertsteuer auf den Warenwert zu entrichten. Der Steuersatz variiert zwischen 6 % (z. B. Bücher) und 21 % (z. B. Elektrogeräte).
- Zölle
Für bestimmte Warenkategorien fallen Zölle an. Auch diese machen einen Prozentsatz des Wertes aus. Für manche Waren (z. B. Jeans) sind bis zu 12 % Zoll zu zahlen, für andere dagegen gar nichts (z. B. Bücher).
- Kosten für Zollformalitäten oder Verwaltungsgebühren
Für Kosten, die während des Einfuhrverfahrens anfallen, stellt der bpost-Zollabfertigungsdienst Verwaltungsgebühren in Rechnung, wenn:
- die MwSt. nicht im Voraus über einen registrierten Online-Shop (Import One-Stop Shop oder IOSS) gezahlt wurde,
- der Warenwert nicht über 150 € liegt.
Diese Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:
- Einfuhrsteuern
- Abführung der Steuern an die zuständigen Behörden
- Anforderung fehlender Angaben und Unterlagen (z. B. Genehmigungen oder Rechnungen)
- Lagerkosten
Ab dem 1. Januar 2025 berechnet bpost für Zollformalitäten folgende Gebühren:
0 € | für private Sendungen mit einem Wert von bis zu 45 Euro. Der Absender muss in diesem Fall nachweisen, dass es sich bei der Sendung um ein Geschenk handelt. (Achtung: Alkoholische Produkte, Parfum, Eau de Toilette, Tabak und Tabakerzeugnisse sind weiterhin kostenpflichtig, auch wenn es sich um ein Geschenk handelt). |
19,5 € | für die Erledigung der Zollformalitäten für nicht befreite Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 €. |
40 € | für die Erledigung der Zollformalitäten für nicht befreite Sendungen mit einem Wert von über 150 €. |
Weitere Infos über die geltenden Steuersätze und die Berechnung der Einfuhrgebühren.
Außeuropäische Online-Shops können sich für eine Vorab-Verrechnung von MwSt. und Einfuhrgebühren bei der EU registrieren lassen. Die meisten großen Online-Shops wie AliExpress, Amazon, E-bay und Wish haben sich bereits registriert.
Solche Online-Shops sind daran zu erkennen, dass die MwSt. im Einkaufswagen bei der Bezahlung separat angegeben ist.
Durch den Einkauf bei solchen Shops lässt sich ab dem 1. Juli 2021 Folgendes vermeiden:
- Zahlung von unerwarteten Einfuhrgebühren und Kosten für Zollformalitäten
- Zahlung von MwSt. auf Kosten für Zollformalitäten
- längere Wartezeit auf Ihre Sendung
Hinweis: Für Waren mit einem Wert ab 150 € müssen in jedem Fall Einfuhrgebühren bezahlt werden, weil diese nicht über den Online-Shop beglichen werden können.
Seit dem 1. Juli 2021 gelten neue Zollvorschriften und es muss für alle Sendungen von außerhalb der EU MwSt. bezahlt werden. Wenn beim Kauf im Online-Shop keine MwSt. gezahlt wurde, werden zusätzliche Einfuhrgebühren in Rechnung gestellt.
Damit keine zusätzlichen Einfuhrgebühren und keine erhöhte MwSt. anfallen (schließlich muss auch auf die Kosten für Zollformalitäten MwSt. entrichtet werden), empfehlen wir Folgendes:
- Bestellen Sie bei Einkäufen außerhalb der EU in einem registrierten Online-Shop. Dieser stellt die MwSt. beim Einkauf vorab Rechnung. So fallen keine Einfuhrgebühren an und das Einfuhrverfahren für Ihre Sendung wird beschleunigt. So erkennen Sie einen IOSS-registrierten Online-Shop.
- Bestellen Sie bei einem Online-Shop, der aus Belgien oder aus der Europäischen Union versendet. Denken Sie auch daran, dass das Vereinigte Königreich nicht mehr zur Europäischen Union gehört.
Hinweis: Für Waren mit einem Wert ab 150 € fallen immer Kosten für Zollformalitäten an. In diesem Fall können die Einfuhrgebühren nicht über den Online-Shop bezahlt werden.
Meine Sendung kommt aus der EU
Einige Regionen in der EU gehören nicht zur europäischen Zollunion. Deshalb fallen für Sendungen aus diesen Regionen Zölle und MwSt. an, auch wenn sie auf europäischem Hoheitsgebiet liegen (z. B. die Kanarischen Inseln).
Meine Sendung kommt von außerhalb der EU
Gemäß den Zoll- und MwSt.-Vorschriften in Belgien müssen für alle Sendungen von außerhalb der EU Steuern gezahlt werden (Zölle, MwSt., Verbrauchsteuern und administrative Bearbeitungsgebühren). Ihre Sendung wird erst zugestellt, wenn diese Kosten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Zahlungsaufforderung gezahlt werden. Sobald dies erledigt ist, wird die Sendung an den Zoll weitergeleitet. Wenn es sich bei Ihrer Sendung um ein Geschenk handelt, können Sie in bestimmten Fällen von den Einfuhrgebühren befreit werden.
Wenn Sie bei einem registrierten Online-Shop (Import One-Stop Shop oder IOSS) bestellen, der die MwSt. im Voraus berechnet, sind keine zusätzlichen Steuern, Zölle und Verwaltungskosten an der bpost-Zollabfertigungsdienst zu zahlen.
Hinweis: Für Sendungen mit einem Wert ab 150 € fallen immer Zölle und administrative Bearbeitungsgebühren an.