Neue Zollvorschriften für alle Sendungen
Online-Shopping außerhalb der EU? Machen Sie sich keine Sorgen!
Am 1. Juli führte die EU neue Zollvorschriften für Online-Einkäufe von Waren aus Nicht-EU-Ländern ein. Wir gehen davon aus, dass die meisten großen nichteuropäischen Onlineshops mittlerweile den neuen EU-Vorschriften entsprechen. Sie können also unbesorgt einkaufen, ohne versteckte Kosten. Das lässt sich übrigens auch ganz leicht kontrollieren: Wenn in Ihrem Warenkorb die Umsatzsteuer angegeben ist, sind Sie auf der sicheren Seite!
Einkauf in einem registrierten Onlineshop
Nichteuropäische Onlineshops können sich bei der EU registrieren lassen, um die Umsatzsteuer und die Einfuhrabgaben vorab in den Preis einrechnen zu dürfen. Kaufen Sie möglichst in solchen registrierten Onlineshops ein. So verläuft der Prozess nicht nur schneller, sondern Sie zahlen auch weniger.
Tipp: Registrierte Onlineshops zeigen im Warenkorb immer an, dass die Umsatzsteuer im Preis enthalten ist.
Beispiel: Sie kaufen eine Handyhülle
Weitere Beispiele finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen.
Beispiel: Sie kaufen eine Handyhülle
Weitere Beispiele finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen.
Warum einen registrierten Onlineshop wählen?
Alle Vorteile auf einen Blick:
Gut zu wissen:
Für Sendungen mit einem Wert über 150 Euro sind immer Umsatzsteuer und Einfuhrabgaben zu entrichten.
Müssen Sie Umsatzsteuer und Einfuhrabgaben entrichten? Zahlen Sie schnell und sicher über die App My bpost oder Track & Trace!
Erhebt der Onlineshop die Umsatzsteuer und die Einfuhrabgaben nicht? Dann zahlen Sie die fällige Umsatzsteuer und die Einfuhrabgaben einfach online über die App My bpost oder Track & Trace. Sie erhalten eine Einladung, die Zahlung vorzunehmen, bevor Ihr Paket zugestellt wird.
Keine Chance für gefälschte bpost-Mails
Schützen Sie sich optimal vor Phishing mit der App My bpost! Haben Sie eine E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung erhalten?
Verfolgen, empfangen, versenden und bezahlen. Alles in einer App!
- Verfolgen Sie alle Ihre Pakete, auch jene anderer Postdienstleister.
- Teilen Sie uns mit, wo wir Ihre Pakete zustellen dürfen, wenn Sie nicht zu Hause sind.
- Erstellen Sie schnell Versandetiketten, wenn Sie selbst Pakete versenden wollen.
- Zahlen Sie sicher Einfuhrabgaben für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern.
Sie haben noch Fragen?
Die Gebühren für die Wareneinfuhr von außerhalb der EU bestehen aus 3 Teilen:
MwSt.
Für alle Waren, die von außerhalb der EU stammen, muss ein Mehrwertsteuersatz auf den Wert der Waren entrichtet werden. Dieser Prozentsatz schwankt zwischen 6 % (Bücher) und 21 % (elektronische Produkte). Bitte beachten Sie, dass die bei der Einfuhr von Waren fällige Mehrwertsteuer nicht nur auf den Preis berechnet wird, den Sie an den Verkäufer gezahlt haben, sondern auch auf bestimmte zusätzliche Kosten wie beispielsweise Versandkostenunddie von Bpost erhobene Verwaltungsgebühr(1) für die Erledigung der Zollformalitäten.
Zölle
Ab dem 1. Juli 2026 fallen auch bei Online-Einkäufen mit einem Bestellwert von bis zu 150 € Zölle an.
Der zu zahlende Betrag hängt vom Wert Ihrer Sendung ab und davon, ob es sich um ein Geschenk, einen Online-Ankauf oder eine Sendung von einer Privatperson handelt.
Kosten für Zollformalitäten oder Verwaltungsgebühren
Falls der Online-Shop die Mehrwertsteuer und die Zollgebühren an der Kasse nicht erhoben hat, übernehmen wir die Zollabfertigung für Sie. Für diese Dienstleistung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Zu diesen Kosten gehören:
- Einfuhrsteuern
- Abführung der Steuern an die zuständigen Behörden
- Anforderung fehlender Angaben und Unterlagen (z. B. Genehmigungen oder Rechnungen)
- Lagerkosten
Ab dem 1. Januar 2026 erhebt Bpost folgende Gebühren für Zollformalitäten:
0 € | für private Sendungen mit einem Wert von bis zu 45 Euro. Der Absender muss in diesem Fall nachweisen, dass es sich bei der Sendung um ein Geschenk handelt. (Achtung: Alkoholische Produkte, Parfum, Eau de Toilette, Tabak und Tabakerzeugnisse sind weiterhin kostenpflichtig, auch wenn es sich um ein Geschenk handelt). |
21,5 €(2) | für die Erledigung der Zollformalitäten für nicht befreite Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 €. |
40 €(2) | für die Erledigung der Zollformalitäten für nicht befreite Sendungen mit einem Wert von über 150 €. |
(1) Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, enthalten die an bpost zu entrichtenden Einfuhrgebühren keine Mehrwertsteuer (befreit). Die Mehrwertsteuer auf diese Gebühren zahlen Sie bereits bei der Einfuhr Ihrer Waren, genau wie auf die Lieferkosten.
(2) Diese Gebühr ist von der MwSt. befreit (inkl. MwSt. = exkl. MwSt.), diese Befreiung der Dienstleistung durch bpost gilt, da diese Kosten bereits im Warenpreis enthalten sind, um die auf die Waren fälligen Einfuhrumsatzsteuer (siehe auch (1) oben) zu berechnen. Die Einfuhrumsatzsteuer wird von bpost im Namen und im Auftrag des Empfängers erhoben und an die Behörden abgeführt.
Nichteuropäische Online-Shops können sich bei der EU registrieren lassen, um die Vorauszahlung von Mehrwertsteuer und Einfuhrkosten in ihrem Online-Shop zu ermöglichen.
Sie können einen registrierten Webshop ganz einfach erkennen: Wenn in Ihrem Warenkorb angegeben ist, dass Mehrwertsteuer und Zölle enthalten sind, dann sind Sie auf der sicheren Seite! Auf diese Weise vermeiden Sie:
- die Zahlung unerwünschter Einfuhrgebühren und Zollabfertigungsgebühren;
- die Zahlung der Mehrwertsteuer auf Zollabfertigungsgebühren;
- dass Sie länger auf Ihre Lieferung warten müssen.
Hinweis: Bei Waren mit einem Wert von über 150 € fallen stets Einfuhrgebühren an, da diese nicht vom Online-Shop übernommen werden.
Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Zollvorschriften für Pakete, die von außerhalb der Europäischen Union (EU) eintreffen. Daher können für viele Sendungen Mehrwertsteuer und Einfuhrzölle anfallen.
Um unerwartete Kosten zu vermeiden, ist es am einfachsten, sich vor der Bestellung zu informieren. Um das Risiko zusätzlicher Kosten zu verringern, empfehlen wir Ihnen Folgendes:
Bestellen Sie in einem Oneline-Shop, bei dem die Mehrwertsteuer und die Einfuhrkosten an der Kasse enthalten sind.
- Sie zahlen im Voraus einen Gesamtpreis
- Sie vermeiden zusätzliche Kosten, wenn Ihr Paket ankommt
- In diesen Online-Shops wird in der Regel darauf hingewiesen, dass die Mehrwertsteuer oder Einfuhrkosten bereits enthalten sind
Bestellen Sie bei einem Online-Shop, der aus einem Land innerhalb der Europäischen Union versendet.
- Für diese Ankäufe fallen keine Einfuhrkosten an.
- Bitte beachten Sie: Das Vereinigte Königreich ist nicht mehr Teil der EU.
Wichtig zu wissen
Wenn die Mehrwertsteuer und die Einfuhrkosten nicht im Voraus bezahlt werden, müssen Sie diese möglicherweise bei der Einfuhr Ihres Pakets entrichten.
Zu diesen Kosten können gehören:
- MwSt.
- Einfuhrzölle
- Kosten für die Zollverwaltung
Bei Sendungen mit einem Wert von über 150 € fallen in der Regel Einfuhrgebühren an, sobald das Paket eintrifft.
Tipp
Prüfen Sie an der Kasse stets, ob die Mehrwertsteuer und die Einfuhrkosten bereits enthalten sind. Das ist der einfachste Weg, um Überraschungen zu vermeiden.
Meine Sendung kommt aus der EU
- Einige Regionen in der EU gehören nicht zur europäischen Zollunion. Deshalb fallen für Sendungen aus diesen Regionen Zölle und MwSt. an, auch wenn sie auf europäischem Hoheitsgebiet liegen (z. B. die Kanarischen Inseln).
Meine Sendung kommt von außerhalb der EU
Gemäß den Zoll- und MwSt.-Vorschriften in Belgien müssen für alle Sendungen von außerhalb der EU Steuern gezahlt werden (Zölle, MwSt., Verbrauchsteuern und administrative Bearbeitungsgebühren). Ihre Sendung wird erst zugestellt, wenn diese Kosten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Zahlungsaufforderung gezahlt werden. Sobald dies erledigt ist, wird die Sendung an den Zoll weitergeleitet.
- Wenn es sich bei Ihrer Sendung um ein Geschenk handelt, können Sie in bestimmten Fällen von den Einfuhrgebühren befreit werden.
- Wenn Sie bei einem registrierten Online-Shop (Import One-Stop Shop oder IOSS) bestellen, der die MwSt. im Voraus berechnet, sind keine zusätzlichen Steuern, Zölle und Verwaltungskosten an der bpost-Zollabfertigungsdienst zu zahlen.
- „Gebühren für Zollformalitäten“ sind Verwaltungskosten die der Zollabfertigungsdienst von bpost berechnet für:
- Ermittlung des Inhalts und des Werts Ihres Pakets
- eventuelle Kontaktierung des Empfängers, wenn Inhalt, Wert und Zollabfertigungsinformationen des Pakets nicht übereinstimmen oder unvollständig sind
- Erstellung der erforderlichen Zollanmeldung
- Lagerung und Aufbewahrung des Pakets bei der Einziehung der Zollabgaben
- „Gebühren für Zollformalitäten“ sind Verwaltungskosten die der Zollabfertigungsdienst von bpost berechnet für:
Hinweis: Für Sendungen mit einem Wert ab 150 € fallen immer Zölle und administrative Bearbeitungsgebühren an.

