Paket aus dem Ausland empfangen

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Paket beim Zoll

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Sie sind bei der Zustellung eines Pakets aus dem Ausland nicht zu Hause?

1.

Dann erhalten Sie eine Abwesenheitsbenachrichtigung mit den Angaben, wo Ihr Paket sich befindet.

Es kann dann noch nicht abgeholt werden.

2.

Sobald das Paket in der Abholstation angekommen ist, erhalten Sie eine E-Mail und ändert sich der Status in Track & Trace und in der App My bpost.

Das Paket kann dann am nächsten Werktag ab 11 Uhr in der angegebenen Abholstation abgeholt werden.

3.

Wenn eine andere Person das Paket abholt, muss eines der folgenden Dokumente vorgelegt werden:

  • Ihre Abwesenheitsbenachrichtigung
  • Ihre Bestätigungsmail
  • Ihre Bestätigung in der App My bpost
  • Wenn das Paket nicht innerhalb von 14 Tagen abgeholt wird, geht es an den Absender zurück.

Sie haben noch Fragen?

Wenn eine Sendung von außerhalb der Europäischen Union in Belgien ankommt, wird das Paket dem bpost-Zollabfertigungsdienst übergeben, der es für die Zollabfertigung vorbereitet. Das Verfahren sieht wie folgt aus:

1. Abfertigung des Pakets
Bei der sogenannten Abfertigung des Pakets werden Zölle, Mehrwertsteuer und ggf. weitere Kosten (z. B. Anti-Dumping-Zölle und Umweltabgaben) berechnet. Ab dem 1. Juli 2021 gilt dies für alle Sendungen, ungeachtet des Werts. Weitere Infos über die Zollvorschriften.

Diese Gebühren hat der Empfänger im Voraus über die App My bpost oder über Track & Trace zu zahlen. Die Zahlungsaufforderung erhalten Sie per E-Mail, SMS oder Brief.

2. Sicherheitskontrolle

Der Zoll führt bei allen Waren, die von außerhalb der Europäischen Union nach Belgien kommen, eine Sicherheitskontrolle durch. In allen Fällen prüft der Zoll, ob die Waren in Belgien eingeführt werden dürfen. Ist dies nicht der Fall (z. B. bei vermeintlichen Plagiaten, Waffen oder Arzneimitteln), behält der Zoll Ihr Paket ein.

Wenn Ihre Sendung kontrolliert wird, verzögert sich die Zustellung um etwa 3 bis 7 Tage.

3. Zustellung des Pakets

Sobald der Zoll die Waren freigibt, sorgt bpost für die Zustellung. Denken Sie daran, dass das gesamte Verfahren mehrere Tage dauern kann. Über Track & Trace können Sie den Status Ihrer Sendung jederzeit verfolgen. Dort werden Sie auch benachrichtigt, wenn noch Formalitäten zu erledigen oder Kosten bei der Zustellung zu zahlen sind.

Sobald die Einfuhrgebühren berechnet wurden, finden Sie in Track & Trace und in der App My bpost eine genau Übersicht. Sie erhalten dann per E-Mail, per SMS oder über eine Mitteilung über die App eine Aufforderung zur Zahlung dieser Gebühren. Wenn der Absender uns die Angaben noch nicht digital übermittelt hat, wird Ihnen die Zahlungsaufforderung per Brief geschickt.

Die Zahlung können Sie sicher über die App My bpost oder nach Anmeldung über Track & Trace erledigen. Dort ist eine Zahlung per Bancontact, Mastercard, Visa oder Mobile Banking möglich. Auch im Ausland. Paypal und Banküberweisungen werden nicht angeboten.

Ausnahmsweise können Sie Ihre Einfuhrgebühren auf andere Weise bezahlen.

Vorsicht bitte vor gefälschten Nachrichten und Phishing! bpost fordert in keinem Fall zu einer Zahlung per Überweisung oder zur Angabe einer Kontonummer auf! Weitere Informationen über Phishing.

Das hängt davon ab, wo Ihr Paket versendet wurde.

Mein Paket kommt aus der Europäischen Union

Der Zoll ist berechtigt, alle Sendungen innerhalb der Europäischen Union zu kontrollieren. Dabei geht es um verdächtige Sendungen aus EU-Mitgliedstaaten und Sendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren innerhalb der EU. Es entstehen dadurch in der Regel keine Verzögerungen.

Mein Paket kommt von außerhalb der Europäischen Union

Für diese Pakete wird standardmäßig ein Einfuhrverfahren durchgeführt. Die Bearbeitungszeit hängt von diesen beiden Faktoren ab:

  • Liegen ausreichende Angaben vor, z. B. zum Wert und zur Art der Waren? (Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie nach einigen Tagen ein Schreiben. Die Bearbeitungszeit verlängert sich dann, bis Sie die ergänzenden Angaben übermitteln). Der bpost-Zollabfertigungsdienst prüft dann, ob Mehrwertsteuer, Zölle oder andere Abgaben für Ihr Paket zu zahlen sind.
  • Muss das Paket vom Zoll oder anderen offiziellen Stellen kontrolliert werden? Das ist bei Arzneimitteln, Pflanzen und Lebensmitteln, Waffen, vermeintlichen Plagiaten usw. der Fall. Über Track & Trace und die App My bpost können Sie den Status Ihres Pakets online verfolgen.

Pakete, die Sie von außerhalb der EU erhalten, können in bestimmten Fällen von den Einfuhrgebühren befreit werden. Das ist bei einem Geschenk der Fall. Ihr Paket muss dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Absender ist eine Privatperson (z. B. Angehöriger, Freund, Bekannter). Pakete, die von einem Online-Shop kommen, gelten in keinem Fall als Geschenk (auch dann nicht, wenn Geschenk/Gift/Präsent usw. auf der Verpackung steht).
  • Der Inhalt des Pakets dient dem persönlichen Gebrauch. Enthält das Paket alkoholische Produkte, Tee, Kaffee, Parfüm, Eau de Toilette, Tabak oder Tabakprodukte, wird die verbrauchsteuerfreie Menge nicht überschritten. Nähere Informationen finden Sie im entsprechenden Königlichen Erlass.
  • Der Wert der Sendung beträgt höchstens 45 €. Wenn der Gesamtwert Ihrer Sendung 45 € übersteigt und aus mehreren Waren besteht, können Sie eine Teilbefreiung für die Güter erhalten, die (einzeln oder zusammen) einen Wert von höchstens 45 € haben (siehe tabelle).
  • Sie haben als Empfänger nicht für das Paket bezahlt.

Es ist wichtig, dass der Absender bei der Aufgabe der Sendung auf der Zollinhaltserklärung (CN22 oder CN23) angibt, dass es sich um ein Geschenk handelt.

Hinweis: Wenn Ihr Paket alle Bedingungen erfüllt und dennoch Einfuhrgebühren in Rechnung gestellt werden, können Sie diese anfechten und eine Befreiung beantragen.

 

My Geschenk besteht aus:

Maximaler freibetrag

Beispiel 1

1 Pullover - 47 €
1 Jacke - 95 €

0 €

Beispiel 2

2 Jacken - 300 €
1 Hose - 45 €
1 Halstuch - 20 €

45 €

Beispiel 3

1 Mütze - 20 €
1 Halstuch - 20 €
1 T-shirt - 15 €

40 €

bpost berechnet, wenn die MwSt. nicht im Voraus übe den Online-Shop bezahlt wurde, folgende Kosten für Zollformalitäten oder Verwaltungsgebühren:

  • 0 Euro für private Sendungen mit einem Wert von bis zu 45 Euro. Der Absender muss in diesem Fall nachweisen, dass es sich bei der Sendung um ein Geschenk handelt (Achtung: Alkoholische Produkte, Parfum, Eau de Toilette, Tabak und Tabakerzeugnisse sind weiterhin kostenpflichtig, auch wenn es sich um ein Geschenk handelt).
  • 19,5 Euro für die Erledigung der Zollformalitäten für nicht befreite Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro.
  • 40 Euro für die Erledigung der Zollformalitäten für nicht befreite Sendungen mit einem Wert von über 150 Euro.
  • 60 Euro für eine pflanzenschutzrechtliche Kontrolle von Pflanzen und pflanzlichen Produkten.
  • 85 Euro für die Einreichung eines Regularisierungsvorgangs.