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Paket einfach zurückschicken
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- Immer ein Abgabepunkt mit flexiblen Öffnungszeiten in der Nähe
- Verfolgen Sie Ihr Paket über Track & Trace oder in der App My bpost
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Der Briefträger kann die Rücksendung nicht mitnehmen. Sie können sie aber bei einem Postamt, PostPunkt oder PaketPunkt aufgeben. Die längste Seite des Pakets darf höchstens 1,5 m lang sein und die Gesamtlänge (1 x Länge + 2 x Breite + 2 x Höhe) darf höchstens 3 m betragen.
Die Rücksendung kann auch in einem Paketautomaten hinterlegt werden. In diesem Fall gilt als maximale Größe 42 x 31 x 58 cm.
Auf Wunsch holen wir die Rücksendung auch bei Ihnen ab. Ihr Paket darf dann höchstens 30 kg wiegen. Auch in diesem Fall darf die längste Seite höchstens 1,5 m lang sein und die Gesamtlänge darf höchstens 3 m betragen. Der Tarif für die Abholung hängt davon ab, wo diese erfolgen soll.
Eine solche Abholung (Collect) kann online oder telefonisch unter 02 278 50 44 angefordert werden.
Wenn die Abholung online vor 11.30 Uhr oder telefonisch vor 12 Uhr angefordert wird, erfolgt sie noch am selben Tag zwischen 12 und 17 Uhr. Bei einer späteren Anforderung kommt der Briefträger am nächsten Werktag. Kleben Sie auf jedes Paket ein Versandetikett von bpost. Dieses ist nicht im Preis für die Abholung auf Anfrage inbegriffen.
Wenn sich der Status Ihres Pakets mehrere Werktage lang nicht ändert, liegt möglicherweise ein Problem vor. Denken Sie dabei aber daran, dass unvorhergesehene Umstände die Zustellung verzögern können. In den folgenden Fällen wenden Sie sich bitte über das Online-Formular unten auf dieser Seite an unseren Kundenservice:
- wenn sich der Status Ihrer Retoure innerhalb von Belgien seit mehreren Werktagen in Folge nicht geändert hat,
- wenn sich der Status einer Retoure in ein Nachbarland seit mindestens 5 Werktagen nicht geändert hat,
- wenn sich der Status einer Retoure in ein anderes Land seit mindestens 10 Werktagen nicht geändert hat.
In diesem Fall hat derjenige, der für die Rücksendung bezahlt, Anspruch auf Schadenersatz. Wenn Sie selbst für die Rücksendung bezahlt haben, können Sie eine Entschädigung beantragen.
Diese beinhaltet immer auch die Erstattung der Versandkosten. Wenn Sie sich für die Option „Garantie und Unterschrift“ entscheiden, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz für Waren und Dokumente. Diese Option besteht nicht für internationale Rücksendungen.
Wenn der ursprüngliche Absender für die Rücksendung bezahlt, hat dieser Anspruch auf eine Entschädigung. Das ist der Fall, wenn:
- sich ein Rücksende-Etikett im Paket befindet.
- Sie die Annahme verweigert haben.
- das Paket nicht bei Ihnen zugestellt werden konnte.
Wenn Sie als Absender gelten und somit Anspruch auf Schadenersatz haben, können Sie bei unserem Kundenservice einen entsprechenden Antrag stellen. Verwenden Sie dafür am besten das Online-Formular unten auf dieser Seite.
Wenn der ursprüngliche Absender eine Rücksendemöglichkeit anbietet, gibt es 2 Optionen:
- Die Rücksendung ist kostenlos.
- Die Rücksendung ist nicht kostenlos. Sie müssen entweder im Postamt oder PostPunkt, in dem Sie die Rücksendung aufgeben, einen Teil der Kosten selbst bezahlen, oder der ursprüngliche Absender verrechnet einen Beitrag mit dem Erstattungsbetrag.
Wenn der ursprüngliche Absender keine Rücksendemöglichkeit anbietet, muss das Paket als normale Sendung verschickt werden. Der Tarif für das Paket hängt dann vom Gewicht, von der Größe und vom Bestimmungsort ab. Mit unsere Online-Tool kann der Tarif für das Paket berechnet werden.