
Einschreiben
Einschreiben erhalten
Einschreiben werden zunächst bei Ihnen zu Hause zugestellt.
Sie können von Ihnen selbst oder einer ermächtigten Person entgegengenommen werden.
Nicht zu Hause und Abwesenheitsbenachrichtigung erhalten?
In diesem Fall können Sie selbst oder eine ermächtigte Person das Einschreiben am nächsten Werktag an dem Ort und zu der Zeit, der auf der Benachrichtigung angegeben ist, abholen. Nach 14 Tagen geht das Einschreiben an den Absender zurück.
Infos über den Verbleib Ihres Einschreibens?
Das benötigen Sie für den Erhalt oder die Abholung eines Einschreibens:
Als Empfänger
- Personalausweis
Als Bevollmächtigter
- den eigenen Personalausweis
- eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises des Empfängers
- eine Vollmacht oder die ausgefüllte und vom Empfänger unterschriebene Abwesenheitsbenachrichtigung


Vollmacht für einmalige Abholung eines Einschreibens erteilen
Eine andere Person kann einmalig ein an Sie adressiertes Einschreiben bei einem Postamt oder PostPunkt abholen. Dabei müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- eigener Personalausweis
- Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises
- Abwesenheitsbenachrichtigung mit ausgefüllter und von Ihnen unterschriebener Rückseite
Längerfristige Vollmacht für Annahme zu Hause oder Abholung ohne Abwesenheitsbenachrichtigung
Eine andere Person kann an Sie adressierte Einschreiben an Ihrer Adresse entgegennehmen oder ohne Abwesenheitsbenachrichtigung abholen, wenn folgende Dokumente vorgelegt werden:
- eigener Personalausweis
- Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises
- ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene schriftliche Postvollmacht
