
Einschreiben
Einschreiben erhalten
Einschreiben werden zunächst bei Ihnen zu Hause zugestellt.
Sie können von Ihnen selbst oder einer ermächtigten Person entgegengenommen werden.
Nicht zu Hause und Abwesenheitsbenachrichtigung erhalten?
In diesem Fall können Sie selbst oder eine ermächtigte Person das Einschreiben am nächsten Werktag an dem Ort und zu der Zeit, der auf der Benachrichtigung angegeben ist, abholen. Nach 14 Tagen geht das Einschreiben an den Absender zurück.
Infos über den Verbleib Ihres Einschreibens?
Das benötigen Sie für den Erhalt oder die Abholung eines Einschreibens:
Als Empfänger
- Personalausweis
Als Bevollmächtigter
- den eigenen Personalausweis
- eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises des Empfängers
- eine Vollmacht oder die ausgefüllte und vom Empfänger unterschriebene Abwesenheitsbenachrichtigung


Vollmacht für einmalige Abholung eines Einschreibens erteilen
Eine andere Person kann einmalig ein an Sie adressiertes Einschreiben bei einem Postamt oder PostPunkt abholen. Dabei müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- eigener Personalausweis
- Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises
- Abwesenheitsbenachrichtigung mit ausgefüllter und von Ihnen unterschriebener Rückseite
Längerfristige Vollmacht für Annahme zu Hause oder Abholung ohne Abwesenheitsbenachrichtigung
Eine andere Person kann an Sie adressierte Einschreiben an Ihrer Adresse entgegennehmen oder ohne Abwesenheitsbenachrichtigung abholen, wenn folgende Dokumente vorgelegt werden:
- eigener Personalausweis
- Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises
- ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene schriftliche Postvollmacht

Sie haben noch Fragen?
Mit dem Postvollmachtformular können Sie Personen ab 18 Jahren ermächtigen. Dafür müssen Sie:
- das Formular herunterladen, ausfüllen und unterschreiben,
- dem Bevollmächtigten eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises übermitteln.
Der Briefträger bittet den Inhaber der Postvollmacht um Vorlage folgender Dokumente:
- eigenen Personalausweis
- ausgefüllte Vollmacht
- Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises
In manchen Fällen stellt bpost auch am Wochenende zu. Dies hängt von der Art der Sendung, vom Absender und von der Zustelladresse ab. Briefe und Einschreiben werden aktuell nur an Wochentagen zugestellt.
Einige Absender, z. B. manche Online-Shops, haben mit bpost Vereinbarungen über die Zustellung ihrer Pakete für Privatanschriften an Samstagen und Sonntagen getroffen. Es kann also vorkommen, dass Ihr Paket am Wochenende zu Ihnen nach Hause oder Abholstellen und Paketautomaten geliefert wird (samstags von 8 bis 17 Uhr) oder nach Hause (sonntags von 9 bis 19 Uhr).
An Abholstellen und Paketautomaten werden Pakete sonntags vorläufig nicht direkt zugestellt. Die Zustellung an Abholstellen oder Paketautomaten erfolgt dann montags.
Verfolgen Sie den Status Ihres Pakets einfach über die App My bpost oder über Track & Trace.
Sie können ein Einschreiben auch gegen Vorlage des Strichcodes oder der Sendungsnummer abholen. Denken Sie aber an Ihren Personalausweis.
Wenn Ihr Briefträger keine Abwesenheitsbenachrichtigung hinterlassen hat, melden Sie sich bitte bei uns, damit wir unseren Service verbessern können.
Nur der/die Empfänger oder Inhaber einer Postvollmacht des/der Empfänger(s) dürfen ein Einschreiben entgegennehmen. Die Sendung wird nur gegen Unterschrift ausgehändigt und erst, wenn der Personalausweis des/der Empfänger(s) oder des Inhabers einer Postvollmacht kontrolliert wurde. Der Absender kann wie folgt festlegen, wem die Sendung ausgehändigt werden.
Um ein Einschreiben zu erhalten, müssen Sie Ihren Personalausweis vorlegen und eine Unterschrift leisten. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, da es sich um ein Dokument mit rechtlichem Wert handelt. Der Briefträger muss daher sicherstellen, dass das Einschreiben an die richtige Person übergeben wird. Wenn Sie ein Einschreiben für jemand anderen erhalten, müssen Sie zusätzlich zu Ihrem Personalausweis eine Postvollmacht vorlegen können.