Wie kann ich die Einfuhrgebühren für ein Geschenk anfechten?

In der Regel erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung für die Einfuhrgebühren, wenn Ihre Sendung nicht alle Bedingungen für ein Geschenk erfüllt. Prüfen Sie bitte deshalb zuerst, wann ein Paket als Geschenk gilt.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie eine Befreiung beantragen und die Einfuhrgebühren anfechten.

Bitten Sie in diesem Fall den Absender, Folgendes per E-Mail zu bestätigen:

  • den Inhalt der Sendung
  • den Wert der Sendung (in Euro)
  • dass es sich bei der Sendung um ein Geschenk handelt

Geben Sie dann über Track & Trace oder die App My bpost den Strichcode und Ihre Postleitzahl ein. Dort finden Sie einen Link zu einem Online-Formular, über das Sie die Einfuhrgebühren anfechten können. Als Beleg laden Sie in dem Formular die E-Mail des Absenders hoch.

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