Wann gilt mein Paket als Geschenk?

Pakete, die Sie von außerhalb der EU erhalten, können in bestimmten Fällen von den Einfuhrgebühren befreit werden. Das ist bei einem Geschenk der Fall. Ihr Paket muss dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Absender ist eine Privatperson (z. B. Angehöriger, Freund, Bekannter). Pakete, die von einem Online-Shop kommen, gelten in keinem Fall als Geschenk (auch dann nicht, wenn Geschenk/Gift/Präsent usw. auf der Verpackung steht).
  • Der Inhalt des Pakets dient dem persönlichen Gebrauch und enthält keine alkoholischen Produkte, kein Parfum oder Eau de Toilette, keinen Tabak und keine Tabakprodukte.
  • Der Wert der Sendung beträgt höchstens 45 €. Wenn der Gesamtwert Ihrer Sendung 45 € übersteigt und aus mehreren Waren besteht, können Sie eine Teilbefreiung für die Güter erhalten, die (einzeln oder zusammen) einen Wert von höchstens 45 € haben (siehe tabelle).
  • Sie haben als Empfänger nicht für das Paket bezahlt.

Es ist wichtig, dass der Absender bei der Aufgabe der Sendung auf der Zollinhaltserklärung (CN22 oder CN23) angibt, dass es sich um ein Geschenk handelt.

Hinweis: Wenn Ihr Paket alle Bedingungen erfüllt und dennoch Einfuhrgebühren in Rechnung gestellt werden, können Sie diese anfechten und eine Befreiung beantragen.

 My Geschenk besteht aus:Maximaler freibetrag

Beispiel 1

1 Pullover - 47 €
1 Jacke - 95 €

0 €

Beispiel 2

2 Jacken - 300 €
1 Hose - 45 €
1 Halstuch - 20 €

45 €

Beispiel 3

1 Mütze - 20 €
1 Halstuch - 20 €
1 T-shirt - 15 €

40 €

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