Wie werden die Einfuhrgebühren berechnet?

Die Gebühren für die Wareneinfuhr von außerhalb der EU bestehen aus 3 Teilen:

  1. MwSt.

    Für alle Waren, die von außerhalb der EU stammen, muss ein Mehrwertsteuersatz auf den Wert der Waren entrichtet werden. Dieser Prozentsatz schwankt zwischen 6 % (Bücher) und 21 % (elektronische Produkte). Bitte beachten Sie, dass die bei der Einfuhr von Waren fällige Mehrwertsteuer nicht nur auf den Preis berechnet wird, den Sie an den Verkäufer gezahlt haben, sondern auch auf bestimmte zusätzliche Kosten wie beispielsweise Versandkostenunddie von Bpost erhobene Verwaltungsgebühr(1) für die Erledigung der Zollformalitäten.

  2. Zölle

    Ab dem 1. Juli 2026 fallen auch bei Online-Einkäufen mit einem Bestellwert von bis zu 150 € Zölle an. 

    Der zu zahlende Betrag hängt vom Wert Ihrer Sendung ab und davon, ob es sich um ein Geschenk, einen Online-Ankauf oder eine Sendung von einer Privatperson handelt. 

    Erfahren Sie, wie Zollgebühren berechnet werden

  3. Kosten für Zollformalitäten oder Verwaltungsgebühren

    Falls der Online-Shop die Mehrwertsteuer und die Zollgebühren an der Kasse nicht erhoben hat, übernehmen wir die Zollabfertigung für Sie. Für diese Dienstleistung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

    Zu diesen Kosten gehören:

    • Einfuhrsteuern
    • Abführung der Steuern an die zuständigen Behörden
    • Anforderung fehlender Angaben und Unterlagen (z. B. Genehmigungen oder Rechnungen)
    • Lagerkosten

    Ab dem 1. Januar 2026 erhebt Bpost folgende Gebühren für Zollformalitäten:

0 €

für private Sendungen mit einem Wert von bis zu 45 Euro. Der Absender muss in diesem Fall nachweisen, dass es sich bei der Sendung um ein Geschenk handelt. (Achtung: Alkoholische Produkte, Parfum, Eau de Toilette, Tabak und Tabakerzeugnisse sind weiterhin kostenpflichtig, auch wenn es sich um ein Geschenk handelt).

21,5 €(2)

für die Erledigung der Zollformalitäten für nicht befreite Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 €.

40 €(2)

für die Erledigung der Zollformalitäten für nicht befreite Sendungen mit einem Wert von über 150 €.

(1) Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, enthalten die an bpost zu entrichtenden Einfuhrgebühren keine Mehrwertsteuer (befreit). Die Mehrwertsteuer auf diese Gebühren zahlen Sie bereits bei der Einfuhr Ihrer Waren, genau wie auf die Lieferkosten.

(2) Diese Gebühr ist von der MwSt. befreit (inkl. MwSt. = exkl. MwSt.), diese Befreiung der Dienstleistung durch bpost gilt, da diese Kosten bereits im Warenpreis enthalten sind, um die auf die Waren fälligen Einfuhrumsatzsteuer (siehe auch (1) oben) zu berechnen.  Die Einfuhrumsatzsteuer wird von bpost im Namen und im Auftrag des Empfängers erhoben und an die Behörden abgeführt.

 

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