Wie werden die Einfuhrgebühren berechnet?

Die Gebühren für die Wareneinfuhr von außerhalb der EU bestehen aus 3 Teilen:

  1. MwSt.
    Für alle Waren von außerhalb der EU ist Mehrwertsteuer auf den Warenwert zu entrichten. Der Steuersatz variiert zwischen 6 % (z. B. Bücher) und 21 % (z. B. Elektrogeräte).
     
  2. Zölle
    Für bestimmte Warenkategorien fallen Zölle an. Auch diese machen einen Prozentsatz des Wertes aus. Für manche Waren (z. B. Jeans) sind bis zu 12 % Zoll zu zahlen, für andere dagegen gar nichts (z. B. Bücher).
     
  3. Kosten für Zollformalitäten oder Verwaltungsgebühren
    Für Kosten, die während des Einfuhrverfahrens anfallen, stellt der bpost-Zollabfertigungsdienst Verwaltungsgebühren in Rechnung, wenn:
  • die MwSt. nicht im Voraus über einen registrierten Online-Shop (Import One-Stop Shop oder IOSS) gezahlt wurde,
  • der Warenwert nicht über 150 € liegt.

Diese Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:

  • Einfuhrsteuern
  • Abführung der Steuern an die zuständigen Behörden
  • Anforderung fehlender Angaben und Unterlagen (z. B. Genehmigungen oder Rechnungen)
  • Lagerkosten

Ab dem 1. Januar 2024 berechnet bpost für Zollformalitäten folgende Gebühren:

0 €

für private Sendungen mit einem Wert von bis zu 45 Euro. Der Absender muss in diesem Fall nachweisen, dass es sich bei der Sendung um ein Geschenk handelt. (Achtung: Alkoholische Produkte, Parfum, Eau de Toilette, Tabak und Tabakerzeugnisse sind weiterhin kostenpflichtig, auch wenn es sich um ein Geschenk handelt).

18,5 €

für die Erledigung der Zollformalitäten für nicht befreite Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 €.

39 €

für die Erledigung der Zollformalitäten für nicht befreite Sendungen mit einem Wert von über 150 €.

Weitere Infos über die geltenden Steuersätze und die Berechnung der Einfuhrgebühren.

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