Ich habe Einwände gegen die Einfuhrgebühren. Was kann ich tun?

Die Zahlung von Einfuhrgebühren bei Bestellungen außerhalb der EU ist rechtlich vorgeschrieben. Wenn Sie Einwände dagegen haben, gibt es folgende Möglichkeiten:

Ich bin mit der Zahlung an sich, nicht aber mit dem Betrag einverstanden

Die Berechnung der Einfuhrgebühren basiert auf dem geschätzten Wert des Inhalts (anhand der Rechnung), den geltenden MwSt.-Sätzen und den für die versandten Waren geltenden Zöllen. Wenn Sie belegen können, dass der Wert nicht korrekt geschätzt wurde, können Sie eine Neuberechnung beantragen.

In manchen Fällen sind Sendungen auch von MwSt. und Zöllen befreit. Eine Neuberechnung können Sie in diesen Fällen beantragen:

  • Versand von Waren als Geschenk
  • Versand und Erhalt von Sendungen durch Diplomaten
  • erneute Einfuhr einer Sendung

Geben Sie über Track & Trace oder die App My bpost den Strichcode Ihrer Sendung ein. Das Widerspruchsformular finden Sie über der Bezahlschaltfläche.

Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, wird die Zahlungsfrist ausgesetzt. Nach einer Prüfung wird Ihrem Antrag stattgegeben oder er wird abgelehnt. Das Ergebnis wird in Track & Trace und in der App My bpost angezeigt und Sie erhalten eine neue Zahlungsaufforderung mit einer Fristangabe.

Wenn die Sendung kostenlos eingeführt werden kann, werden Sie entsprechend benachrichtigt. Die Sendung wird dann zur Abfertigung an den belgischen Zoll geleitet.

Verweigerung der Zahlung von Einfuhrgebühren

Wenn Sie die Zahlung der Einfuhrgebühren verweigern, kann Ihre Sendung nicht zugestellt werden. Sie geht dann an den Absender zurück. Sie können sich mit dem Absender in Verbindung setzen und sich erkundigen, ob Ihnen die Kosten (teilweise) erstattet werden können. Die Verweigerung kann online erledigt werden. Geben Sie dazu über Track & Trace oder die App My bpost den Strichcode Ihrer Sendung ein. Die entsprechende Schaltfläche befindet sich neben der Bezahlschaltfläche.

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