Was kann bei einer Zollkontrolle herauskommen?

Der Zoll kann bei sämtlichen Waren von außerhalb der Europäischen Union eine Sicherheitsprüfung durchführen, z. B. um zu ermitteln, ob eine Einfuhr nach Belgien zulässig ist. Diese Prüfung erfolgt nach der Zahlung der Einfuhrkosten und kann zu folgenden Ergebnissen führen:

  • Die Einfuhr der Sendung wird vom belgischen Zoll am Tag nach dem Eintreffen in Belgien genehmigt. Die Sendung wird anschließend zur weiteren Bearbeitung und Zustellung an bpost weitergeleitet.
  • Die Sendung wird kontrolliert. In diesem Fall verzögert sich die Zustellung um 3 bis 7 Tage (je nachdem, ob weitere Behörden die Waren prüfen müssen).
  • Es ist ein Bußgeld zu zahlen (z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen) oder es sind zusätzliche Unterlagen erforderlich (etwa eine fehlende Einfuhrgenehmigung). Sie werden dann per Brief oder E-Mail benachrichtigt und erhalten weitere Anweisungen.
  • Für die Waren gelten Einfuhrbeschränkungen und ihre Einfuhr ist verboten. Im schlimmsten Fall wird Ihre Sendung an den Absender zurückgeschickt oder vernichtet. Sie werden dann per Brief oder E-Mail benachrichtigt und erhalten weitere Anweisungen.

Wichtig: Wenn Sie die Einfuhrgebühren bereits bezahlt haben und der Zoll Ihre Sendung beschlagnahmt, werden Ihnen die Gebühren nicht erstattet.

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