Brauche ich einen Beleg für die Rücksendung, wenn ich das Geld für meinen Kauf zurückerhalten möchte?

Der ursprüngliche Absender des Pakets bestimmt, ob Sie für die Erstattung des Kaufpreises einen Beleg vorlegen müssen.

Im Postamt oder PostPunkt wird der Strichcode des Etiketts beim Versand des Pakets gescannt. Wenn der Briefträger Ihr Paket mitnimmt, scannt dieser das Versandetikett. Über Track & Trace kann der ursprüngliche Absender sehen, wann dieser Scan erfolgt ist. Sie können auch selbst einen Screenshot von Track & Trace oder der App My bpost machen und diesen als Beleg per E-Mail versenden.

Wenn Sie selbst in einem Postamt oder PostPunkt ein Versandetikett kaufen, können Sie um einen Versandbeleg bitten und dem ursprünglichen Absender eine Kopie übermitteln.

Mit der Option „Empfangsbestätigung“ können Sie online, im Postamt oder im PostPunkt auch um eine Empfangsbestätigung per SMS oder E-Mail bitten. Sobald Ihre Rücksendung dann zugestellt oder in einer Abholstation abgeholt wird, erhalten Sie per E-Mail oder SMS eine Nachricht.

Wenn nichts davon für den Absender als Nachweis ausreicht, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

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