Wann wähle ich bei meinem Einschreiben eine Empfangsbestätigung?

Sie können Ihrem Einschreiben eine Empfangsbestätigung beifügen, wenn Sie einen offiziellen und schriftlichen Beleg für den Eingang Ihrer Sendung beim Empfänger benötigen. Der Empfänger muss bei Erhalt mit seinem Namen, seiner Unterschrift und dem Datum abzeichnen.

Anschließend erhalten Sie diesen Beleg als zusätzliche Bestätigung.

Eine Empfangsbestätigung empfiehlt sich für:

  • offizielle und vertrauliche Originaldokumente
  • Kündigung von Miet-, Versicherungs- und Energieverträgen usw.
  • Sendungen für Versicherungs- und Telefonverträge usw.
  • Offizielle Korrespondenz mit dem Arbeitgeber
  • Rechtsstreitigkeit, Dokumente über Ihre Gesundheit oder für Sie wichtige Dokumente.

In einigen Fällen ist eine Empfangsbestätigung gesetzlich vorgeschrieben. Erkundigen Sie sich in Ihrem Postamt oder PostPunkt oder über die App My bpost.

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