Wer darf ein Einschreiben entgegennehmen?

Nur der/die Empfänger oder Inhaber einer Postvollmacht des/der Empfänger(s) dürfen ein Einschreiben entgegennehmen. Die Sendung wird nur gegen Unterschrift ausgehändigt und erst, wenn der Personalausweis des/der Empfänger(s) oder des Inhabers einer Postvollmacht kontrolliert wurde. Der Absender kann wie folgt festlegen, wem die Sendung ausgehändigt werden.

 

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