Wie kann ich die Post nach einem Todesfall oder im Falle einer gesetzlichen Verwaltung weiterleiten lassen?
Sind Sie der gesetzliche Verwalter einer schwerkranken Person? Oder gab es einen Todesfall? In diesem Fall können Sie die Post 3 bis 24 Monate lang an Ihre Adresse weiterleiten lassen. Sie müssen dies über den Nachsendeservice für Hinterbliebene und Verwalter tun.
In diesem Fall müssen Sie:
- Der gesetzliche Vertreter einer schwer kranken oder dementen Person sein.
- Der hinterbliebene Ehepartner, Alleinerbe oder Nachlassbevollmächtigter sein.
- Der/die Notar/in sein.
Den Nachsendeservice für Hinterbliebene und Verwalter beantragen
bpost erledigt alles für Sie in einem Postamt. Bitte füllen Sie das Antragsformular für den Weiterleitungsdienst und den Todesfalldienst aus.
Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch auch die folgenden Unterlagen mit:
Gesetzlicher Verwalter
Das Gerichtsurteil, in dem Sie zum gesetzlichen Verwalter erklärt wurden.
Einziger Erbe
Eine Erbschaftserklärung. Dies ist das amtliche Dokument, das bestätigt, dass Sie der einzige Erbe sind. Sie können es beim Amt für Rechtssicherheit (kostenlos) oder bei einem Notar (kostenpflichtig) erhalten.
Berechtigter Erbe
- Eine Erbschaftserklärung, die Sie beim Amt für Rechtssicherheit (kostenlos) oder bei einem Notar (kostenpflichtig) erhalten können.
- Bitte legen Sie eines der folgenden drei Dokumente vor, um nachzuweisen, dass Sie die Post weiterleiten lassen dürfen:
- Eine Kopie der Personalausweise der anderen Erben
- Ein Dokument eines Notars oder Friedensrichters, das bestätigt, dass Sie berechtigt sind, den Nachlass zu regeln
- Eine Vollmacht der anderen Erben
Notar
Eine vom Friedensrichter ausgestellte Urkunde, die bestätigt, dass es keinen Grund gibt, Ihnen die Post nicht weiterzuleiten.
- dass Sie der Testamentsvollstrecker sind
oder - dass es keinen Grund gibt, Ihnen die Post nicht weiterzuleiten.
- dass Sie der Testamentsvollstrecker sind
Welche Post wird vom Weiterleitungs- und Todesfalldienst für Hinterbliebene und Administratoren weitergeleitet?
Post, die wir weiterleiten
- Briefe
- Einschreiben
- Rechnungen
- Grußkarten
- Adressierte Werbung
- Gerichtliche Schreiben in Belgien
Post, die wir nicht weiterleiten
- Pakete
- Postabonnements, z. B. Zeitschriften
- Zeitungen
- Rentenzahlungen
- Nicht adressierte Werbung: Werbung in alle Briefkästen
Wichtiger Hinweis! Sie müssen die Absender dieser Post selbst benachrichtigen.
Wie hoch sind die Kosten für den Weiterleitungs- und Todesfalldienst für Hinterbliebene und Administratoren?
Die Tarife für den Nachsendeservice im Todesfall oder bei gesetzlicher Verwaltung finden Sie auf der Tarifseite von bpost unter der Rubrik „Abwesenheit und Umzug” ("Absence et Déménagement").
Sie haben keine Antwort auf Ihre Frage gefunden?
Montag – Freitag :
8.00 – 12.30 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr
Samstag :
9.00 – 13.00
Ortstarif. Wartezeit kann variieren.