Warum wird für meine Sendung ein 2. Mal MwSt. in Rechnung gestellt?

In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Sie ein 2. Mal MwSt. und Einfuhrgebühren für Ihre Sendung bezahlen müssen, nämlich dann, wenn der IOSS-Online-Shop, bei dem Sie bestellt haben, oder der lokale Postdienst des Absenders diese Informationen nicht (korrekt) erfasst hat.

IOSS-Online-Shops sind verpflichtet, ihre IOSS-Nummer digital zu übermitteln. Über diese Nummer kann der Zoll die erforderlichen Angaben zu Ihrer Sendung automatisch auslesen. Wenn die Nummer nicht übermittelt wird oder nicht gültig ist, ist die bpost-Abfertigungsbehörde verpflichtet, dem Empfänger MwSt. und Kosten für Zollformalitäten in Rechnung zu stellen (es genügt nicht, die IOSS-Nummer auf der Verpackung zu vermerken oder sie nachträglich zu übermitteln).

Wenn ein 2. Mal Einfuhrgebühren und MwSt. in Rechnung gestellt werden:

  • können Sie Ihre Sendung über die App My bpost oder über Track & Trace verweigern und beim Absender eine vollständige Erstattung beantragen.
  • können Sie die Einfuhrgebühren bezahlen und vom Absender zu Unrecht berechnete MwSt zurückfordern. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Absender und legen Sie ihm den Zahlungsbeleg von der App My bpost oder von Track & Trace vor.
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