Ich habe die Mehrwertsteuer bereits über den Webshop bezahlt. Warum muss ich noch einmal bezahlen?
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Sie aufgefordert werden, die Mehrwertsteuer und Einfuhrgebühren erneut zu entrichten, obwohl Sie diese bereits bei der Bestellung bezahlt haben.
Einige Online-Shops erheben diese Gebühren im Voraus. Allerdings müssen sie diese Angaben zur Überprüfung auch elektronisch an den Zoll übermitteln. Falls die Angaben fehlen, unvollständig oder falsch sind, kann der Zoll nicht überprüfen, ob die Gebühren bereits entrichtet wurden.
Daher können bei der Ankunft Ihres Pakets in Belgien erneut Mehrwertsteuer und Einfuhrkosten anfallen.
Wichtig: Es reicht nicht aus, diese Informationen auf das Paket zu schreiben oder sie erst nachträglich mitzuteilen. Der Zoll muss die Daten im richtigen digitalen Format erhalten haben, bevor das Paket eingeführt wird.
Was können Sie tun?
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Das Paket ablehnen
- Lehnen Sie das Paket über die My bpost-App oder Track & Trace ab.
- Wenden Sie sich dann an den Verkäufer und verlangen Sie eine vollständige Rückerstattung.
- Bezahlen Sie die Gebühren und beantragen Sie eine Rückerstattung
- Bezahlen Sie die Gebühren, damit Ihr Paket zugestellt werden kann.
- Wenden Sie sich dann an den Verkäufer und bitten Sie um eine Rückerstattung der inkorrekt in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer und Einfuhrkosten.
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Montag – Freitag :
8.00 – 12.30 Uhr
13.00 – 17.30 Uhr
Ortstarif. Wartezeit kann variieren.
