Wie kann jemand anders mein Einschreiben abholen?

Dafür muss einer Person ab 18 Jahren eine Postvollmacht erteilt werden (diese Person ist dann Ihr Bevollmächtigter). Dazu gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie die Rückseite der Abwesenheitsbenachrichtigung aus und unterschreiben Sie sie.
  • Geben Sie die Benachrichtigung mit einer Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises Ihrem Bevollmächtigten.

Der Bevollmächtigte legt dann am Schalter Folgendes vor:

  • seinen eigenen Personalausweis
  • die ausgefüllte und unterschriebene Abwesenheitsbenachrichtigung
  • die Kopie Ihres Personalausweises
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