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 für « track and trace »
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Sie ein 2. Mal MwSt. und Einfuhrgebühren für Ihre Sendung bezahlen müssen, nämlich dann, wenn der IOSS-Online-Shop, bei dem Sie bestellt haben, oder der lokale Postdienst des Absenders diese Informationen nicht (korrekt) erfasst hat. IOSS-Online-Shops sind verpflichtet, ihre IOSS-Nummer digital zu übermitteln. Über diese Nummer kann der Zoll die erforderlichen Angaben zu Ihrer Sendung automatisch auslesen. Wenn die Nummer nicht übermittelt wird oder nicht gültig ist, ist die bpost-Abfertigungsbehörde verpflichtet, dem Empfänger MwSt. und Kosten für Zollformalitäten in Rechnung zu stellen (es genügt nicht, die IOSS-Nummer auf der Verpackung zu vermerken oder sie nachträglich zu übermitteln). Wenn ein 2. Mal Einfuhrgebühren und MwSt. in Rechnung gestellt werden: können Sie Ihre Sendung über die App My bpost oder über Track & Trace verweigern und beim Absender eine vollständige Erstattung beantragen. können Sie die Einfuhrgebühren bezahlen und vom Absender zu Unrecht berechnete MwSt zurückfordern. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Absender und legen Sie ihm den Zahlungsbeleg von der App My bpost oder von Track & Trace vor.
Wir empfehlen Ihnen, sich an den Absender zu wenden, wenn: sich der Status Ihres Pakets bereits seit mehreren Werktagen (mindestens 5 bei Sendungen in ein Nachbarland und mindestens 10 bei Sendungen ins Vereinigte Königreich und alle anderen Länder) nicht verändert hat, in Track & Trace der Status „zugestellt“ angegeben ist, das Paket aber unauffindbar ist. Der Absender kann gemeinsam mit Ihnen überlegen, wie sich das Problem am besten lösen lässt. Die meisten Absender haben mit bpost feste Absprachen für verloren gegangene Pakete. Nur der Absender kann eine Beschwerde wegen Verlusts einreichen, da er bpost für den Versand bezahlt. , Wenn Sie der Absender sind , , kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice. Nutzen Sie dazu am besten das Online-Formular unten auf dieser Seite. So erhalten wir alle Informationen, die wir für die Einleitung einer Untersuchung brauchen.
Pakete nach Luxemburg können von jedem Postamt oder PostPunkt aus versendet werden. Erstellen Sie selbst Ihr Versandetikett und sparen Sie Zeit.
Pakete in die Schweiz können von jedem Postamt oder PostPunkt aus versendet werden. Erstellen Sie selbst Ihr Versandetikett und sparen Sie Zeit.
Pakete nach Deutschland können von jedem Postamt oder PostPunkt aus versendet werden. Erstellen Sie selbst Ihr Versandetikett und sparen Sie Zeit.
Pakete nach Polen können von jedem Postamt oder PostPunkt aus versendet werden. Erstellen Sie selbst Ihr Versandetikett und sparen Sie Zeit.
Pakete nach Italien können von jedem Postamt oder PostPunkt aus versendet werden. Erstellen Sie selbst Ihr Versandetikett und sparen Sie Zeit.
Ein Paket nach Frankreich kann von jedem Postamt oder PostPunkt aus versendet werden. Zeit sparen? Erstellen und bezahlen Sie Ihr Versandetikett online.
Wenden Sie sich in diesem Fall an den Absender des Pakets und fragen Sie nach dem Strichcode. Ohne Strichcode können wir Ihr Paket leider nicht über Track & Trace verfolgen.
bpost bemüht sich, Einschreiben am nächsten Werktag nach der Aufgabe zuzustellen. Sollten Sie über Track & Trace feststellen, dass die Sendung länger unterwegs ist, melden Sie dies bitte über unser Online-Formular .