Meine Post wird ohne mein Wissen weitergeleitet. Was muss ich tun?
Um Betrug zu verhindern, verlangt bpost die Personalausweisnummern aller Personen ab 15 Jahren, die umziehen. Beantragt der Antragsteller den Weiterleitungsvertrag für eine andere Person, muss er eine Vollmacht vorlegen. So können wir sicherstellen, dass nur die richtigen Personen über den Umzugsservice informiert werden und dass die Post an ihre tatsächlichen Empfänger nachgesendet wird.
Wenn Ihre Post weitergeleitet wird, obwohl Sie keinen Umzugsservice beantragt und niemandem eine Vollmacht erteilt haben, könnte es sich um einen Fehler oder einen Betrugsversuch handeln. Rufen Sie unseren Kundenservice direkt an.
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