Ein Paket aus einem Land außerhalb der EU?
Empfangen Sie ein Paket aus einem Land außerhalb der Europäischen Union? Dann müssen Sie möglicherweise Mehrwertsteuer, Einfuhrkosten oder Verwaltungsgebühren zahlen. Entdecken Sie, welche Kosten dafür anfallen können.
- Ich bestelle in einem Online-Shop
- Geschenk oder Kauf bei einer Privatperson
- Ich bestelle für mein Unternehmen
Ich bestelle etwas in einem Online-Shop außerhalb der EU
Woher weiß ich, ob ich noch etwas nachzahlen muss?
Das hängt davon ab, bei welchem Online-Shop Sie bestellen.
Sind die Mehrwertsteuer und die Einfuhrkosten in Ihrem Warenkorb bereits eingerechnet? Dann kaufen Sie bei einem registrierten Webshop ein.
Registrierter Webshop
- Sie zahlen einen Pauschalpreis
- Keine zusätzlichen Kosten bei Lieferung
- Schnellere Lieferung
- Die Gesamtkosten sind sofort ersichtlich
Nicht registrierter Webshop
- Zusätzliche Kosten bei der Ankunft
- Mehrwertsteuer und Einfuhrkosten separat bezahlen
- Mögliche Verzögerung
- Die Gesamtkosten werden erst später bekannt
- Dann fallen folgende Kosten an:
Kosten | Wie viel zahlen Sie? |
|---|---|
Einfuhrzölle | 3 € pro Artikel (neu ab 1. Juli 2026) |
MwSt. | Meistens 21 %. Mehr über Mehrwertsteuersätze |
Verwaltungskosten Bpost | 21,5 €** |
*Im Wert Ihrer Bestellung sind die Versandkosten nicht enthalten.
**Wird nur berechnet, wenn Mehrwertsteuer und Einfuhrzölle nicht im Voraus über den Webshop bezahlt wurden.
- Was bedeutet 3 € pro Artikel?
Sie zahlen 3 € für jeden Produkttyp in Ihrer Sendung.
Beispiel | Einfuhrzölle |
|---|---|
2 identische T-Shirts | 3 € |
T-Shirt + Badehose | 6 € |
2 verschiedene T-Shirts | 6 € |
Gut zu wissen: Die Einfuhrzölle werden bei Rücksendung der Ware nicht erstattet.
- Beispiel für eine Bestellung unter 150 €
Sie kaufen ein T-Shirt für 25 €. Der Webshop berechnet 10 € Versandkosten. Sie zahlen also 35 € an den Webshop. Da der Webshop keine Mehrwertsteuer oder Einfuhrkosten im Voraus berechnet, zahlen Sie bei der Einfuhr noch 37 € zusätzlich.
Einfuhrkosten:
Kosten | Betrag |
|---|---|
Einfuhrzölle | 3,00 € |
Verwaltungskosten Bpost* | 21,5 € |
Mehrwertsteuer (21 % von 59,50 €)** | 12,5 € |
Bei der Einfuhr zu zahlender Gesamtbetrag | 37,0 € |
Gesamtkosten Ihres Einkaufs: 72 €
Kosten | Betrag |
|---|---|
An den Webshop gezahlt | 35,00 € |
Bei der Einfuhr zu zahlen | 37,00 € |
Gesamt | 72,00 € |
* Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden , enthalten die an Bpost zu entrichtenden Einfuhrgebühren keine Mehrwertsteuer (befreit). Die Mehrwertsteuer auf diese Gebühren zahlen Sie bereits bei der Einfuhr Ihrer Waren, genau wie auf die Lieferkosten.
** Die Mehrwertsteuer wird auf den Wert der Sendung berechnet, einschließlich Versandkosten, Einfuhrzölle und Verwaltungskosten (25 € + 10 € + 3 € + 21,50 € = 59,50 €).
- Noch nicht bezahlt?
Dann erhalten Sie von Bpost eine Benachrichtigung, sobald Ihr Paket in Belgien angekommen ist.
Sie können diese Kosten ganz einfach über die My bpost App, Track & Trace oder in einem Postamt bezahlen.
- Bei der Ankunft in Belgien fallen auf jeden Fall folgende Kosten an:
Einfuhrzölle (Siehe den Prozentsatz pro Produkttyp) |
MwSt. |
40 € Verwaltungskosten Bpost |
- Beispiel für eine Bestellung über 150 €
Sie kaufen eine Jacke in einem Online-Shop im Vereinigten Königreich für 160 € (inkl. Versandkosten)
Der Online-Shop berechnet beim Kauf keine Mehrwertsteuer oder Einfuhrgebühren. Deshalb fallen folgende Einfuhrkosten an:
Kosten | Betrag |
|---|---|
Wert der Jacke (inkl. Versandkosten) | 160 € |
Einfuhrzölle auf Bekleidung (12 %) | 19,2 € |
Verwaltungskosten Bpost* | 40 € |
Mehrwertsteuer (21 %) ** | 46,03 € |
Gesamtbetrag für die Einfuhr | 105,23 € |
Gesamtkosten für den Einkauf | 265,23 € |
* Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, enthalten die an Bpost zu entrichtenden Einfuhrgebühren keine Mehrwertsteuer (befreit). Die Mehrwertsteuer auf diese Gebühren zahlen Sie bereits bei der Einfuhr Ihrer Waren, genau wie auf die Lieferkosten.
** Die Mehrwertsteuer wird auf den gesamten Einfuhrwert berechnet: 160 € + 19,20 € + 40 € = 219,20 €.
21 % MwSt. auf 219,20 € = 46,03 €.
Geschenk oder Kauf bei einer Privatperson
Erhalten Sie ein Geschenk von Verwandten oder Freunden außerhalb der EU?
Oder kaufen Sie etwas von einer Privatperson über eine Online-Plattform? In diesem Fall können Mehrwertsteuer, Einfuhrkosten und Verwaltungskosten anfallen.
Z. B.:
- Ein Geschenk von einem Verwandten aus den Vereinigten Staaten.
- Ein Kauf über eBay, Etsy oder eine ähnliche Plattform.
Vous ne payez pas de TVA ou de frais d'importation si votre envoi répond à toutes ces conditions :
- Il s’agit d’un cadeau de particulier à particulier.
- La valeur du cadeau ne dépasse pas 45 €.
- Le cadeau n’a pas un caractère commercial et n’est pas envoyé sur une base régulière.
Attention : cette exonération ne s’applique pas à des achats, même s’ils sont présentés comme « récompense » ou « cadeau ».
Pour un cadeau d’un particulier d’une valeur supérieure à 45 €, les mêmes frais s’appliquent que pour un achat sur un webshop hors de l’UE.
Vous devez payer les droits suivants :
- TVA
- Frais d’importation
- Frais administratifs
Achat auprès d’un particulier
Dans ce cas, une exonération peut s’appliquer. Un achat auprès d’un particulier hors de l’UE est considéré de la même manière qu’un achat sur un webshop.
Vous devez payer les frais suivants :
- TVA
- Frais d’importation
- Frais administratifs
Cadeau de plusieurs articles
Dans ce cas, une exonération peut s’appliquer sur un ou plusieurs articles, jusqu’à une valeur maximale totale de 45 €. Vous pourriez ainsi payer moins de frais que si la valeur totale du colis était prise en compte.
Exception
Les produits suivants ne peuvent en aucun cas être exonérés de frais, quelle que soit leur valeur :
- Alcool
- Parfum
- Eau de toilette
- Tabac et produits du tabac
Frais administratifs
Les frais administratifs s’élèvent à :
- 21,50 € pour les cadeaux et achats jusqu’à 150 €
- 40,00 € pour les cadeaux et achats supérieurs à 150 €
Je commande pour mon entreprise
Pour les envois professionnels, les frais suivants sont comptabilisés lors de l’arrivée en Belgique :
Exemple :
- Frais d’importation (en fonction du type de marchandises)
- TVA
- Frais administratifs pour les formalités de douane
Votre entreprise commande des pièces de machine au Royaume-Uni pour un montant de 500 € (frais d’envoi inclus). Les frais suivants pourront s’appliquer :
Frais en cas d’importation :
Frais | Montant |
|---|---|
Valeur des pièces | 500 € |
Droits d’importation (4 %)* | 20 € |
Frais administratifs de douane à bpost | 40 € |
TVA (21 %) | 117,60 € ** |
Total des frais d’importation | 177,60 € |
Coût total de l’achat | 677,60 € |
* Les droits d’importation diffèrent suivant les catégories de produit. Le pourcentage utilisé dans cet exemple ne l’est qu’à titre d’illustration.
** La TVA est calculée sur la valeur totale de l’importation : 500 € + 20 € + 40 € = 560 €.
21 % de TVA sur 560 € = 117,60 €.
Quand et comment puis-je payer des frais d’importation ?
Dès que les frais d’importation sont connus, vous recevez une demande de paiement via e-mail, SMS ou courrier. Vous pouvez payer en toute sécurité via l’app My Bpost, Track & Trace ou dans un Bureau de Poste. Après le paiement, votre colis sera contrôlé par la douane, si nécessaire, puis livré.
Un doute sur un message de Bpost?
Des escrocs envoient parfois de fausses demandes de paiement au nom de Bpost.
- Vérifiez toujours l’expéditeur.
- Ne cliquez jamais sur un lien suspect.
- Payez exclusivement via nos canaux officiels.
Une autre question ?
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Sie aufgefordert werden, die Mehrwertsteuer und Einfuhrgebühren erneut zu entrichten, obwohl Sie diese bereits bei der Bestellung bezahlt haben.
Einige Online-Shops erheben diese Gebühren im Voraus. Allerdings müssen sie diese Angaben zur Überprüfung auch elektronisch an den Zoll übermitteln. Falls die Angaben fehlen, unvollständig oder falsch sind, kann der Zoll nicht überprüfen, ob die Gebühren bereits entrichtet wurden.
Daher können bei der Ankunft Ihres Pakets in Belgien erneut Mehrwertsteuer und Einfuhrkosten anfallen.
Wichtig: Es reicht nicht aus, diese Informationen auf das Paket zu schreiben oder sie erst nachträglich mitzuteilen. Der Zoll muss die Daten im richtigen digitalen Format erhalten haben, bevor das Paket eingeführt wird.
Was können Sie tun?
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Das Paket ablehnen
- Lehnen Sie das Paket über die My bpost-App oder Track & Trace ab.
- Wenden Sie sich dann an den Verkäufer und verlangen Sie eine vollständige Rückerstattung.
- Bezahlen Sie die Gebühren und beantragen Sie eine Rückerstattung
- Bezahlen Sie die Gebühren, damit Ihr Paket zugestellt werden kann.
- Wenden Sie sich dann an den Verkäufer und bitten Sie um eine Rückerstattung der inkorrekt in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer und Einfuhrkosten.
Die Zahlung von Einfuhrgebühren bei Bestellungen außerhalb der EU ist rechtlich vorgeschrieben. Wenn Sie Einwände dagegen haben, gibt es folgende Möglichkeiten:
Ich bin mit der Zahlung an sich, nicht aber mit dem Betrag einverstanden
Die Berechnung der Einfuhrgebühren basiert auf dem geschätzten Wert des Inhalts (anhand der Rechnung), den geltenden MwSt.-Sätzen und den für die versandten Waren geltenden Zöllen. Wenn Sie belegen können, dass der Wert nicht korrekt geschätzt wurde, können Sie eine Neuberechnung beantragen.
In manchen Fällen sind Sendungen auch von MwSt. und Zöllen befreit. Eine Neuberechnung können Sie in diesen Fällen beantragen:
- Versand von Waren als Geschenk
- Versand und Erhalt von Sendungen durch Diplomaten
- erneute Einfuhr einer Sendung
Geben Sie über Track & Trace oder die App My bpost den Strichcode Ihrer Sendung ein. Das Widerspruchsformular finden Sie über der Bezahlschaltfläche.
Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, wird die Zahlungsfrist ausgesetzt. Nach einer Prüfung wird Ihrem Antrag stattgegeben oder er wird abgelehnt. Das Ergebnis wird in Track & Trace und in der App My bpost angezeigt und Sie erhalten eine neue Zahlungsaufforderung mit einer Fristangabe.
Wenn die Sendung kostenlos eingeführt werden kann, werden Sie entsprechend benachrichtigt. Die Sendung wird dann zur Abfertigung an den belgischen Zoll geleitet.
Verweigerung der Zahlung von Einfuhrgebühren
Wenn Sie die Zahlung der Einfuhrgebühren verweigern, kann Ihre Sendung nicht zugestellt werden. Sie geht dann an den Absender zurück. Sie können sich mit dem Absender in Verbindung setzen und sich erkundigen, ob Ihnen die Kosten (teilweise) erstattet werden können. Die Verweigerung kann online erledigt werden. Geben Sie dazu über Track & Trace oder die App My bpost den Strichcode Ihrer Sendung ein. Die entsprechende Schaltfläche befindet sich neben der Bezahlschaltfläche.
In der Regel erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung für die Einfuhrgebühren, wenn Ihre Sendung nicht alle Bedingungen für ein Geschenk erfüllt. Prüfen Sie bitte deshalb zuerst, wann ein Paket als Geschenk gilt.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie eine Befreiung beantragen und die Einfuhrgebühren anfechten.
Bitten Sie in diesem Fall den Absender, Folgendes per E-Mail zu bestätigen:
- den Inhalt der Sendung
- den Wert der Sendung (in Euro)
- dass es sich bei der Sendung um ein Geschenk handelt
Geben Sie dann über Track & Trace oder die App My bpost den Strichcode und Ihre Postleitzahl ein. Dort finden Sie einen Link zu einem Online-Formular, über das Sie die Einfuhrgebühren anfechten können. Als Beleg laden Sie in dem Formular die E-Mail des Absenders hoch.