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 für « poste destinataire »
Ihr/Ihre Briefträger*in wirft nur dann einen Abwesenheitsbericht in den Briefkasten, wenn: wir Sie digital nicht erreichen können. der Absender uns zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse nicht mitgeteilt hat. Sie noch kein bpost-Kundenkonto besitzen oder keine Lieferungspräferenzen eingestellt haben. Sie ein Paket von einer Privatperson erhalten. Zum Beispiel ein Geschenk oder ein persönlich an Sie adressiertes Paket.
Sobald der Briefträger seine Pakettour beendet hat, bringt er Ihr Paket zum nächstgelegenen Verteilzentrum. Von dort aus wird Ihr Paket weiter sortiert und auf den Weg zum Empfänger gebracht. Über Track & Trace und die App My bpost können Sie anhand Ihres Strichcodes stets den Status Ihres Pakets verfolgen.
Der Grund für die Rücksendung ist auf dem zurückgeschickten Einschreiben angegeben. Eine Rücksendung erfolgt in diesen Fällen: • unvollständige oder unrichtige Adresse • Der Empfänger empfängt an der angegebenen Adresse keine Post. • Der Empfänger hat die Annahme verweigert. • Der Empfänger hat das Einschreiben nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt einer Abwesenheitsbenachrichtigung abgeholt.
Dafür muss einer Person ab 18 Jahren eine Postvollmacht erteilt werden (diese Person ist dann Ihr Bevollmächtigter). Dazu gehen Sie wie folgt vor: Füllen Sie die Rückseite der Abwesenheitsbenachrichtigung aus und unterschreiben Sie sie. Geben Sie die Benachrichtigung mit einer Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises Ihrem Bevollmächtigten. Der Bevollmächtigte legt dann am Schalter Folgendes vor: seinen eigenen Personalausweis die ausgefüllte und unterschriebene Abwesenheitsbenachrichtigung die Kopie Ihres Personalausweises
Neue Zollvorschriften für alle Sendungen.
Die Person, an die Sie Ihr Einschreiben senden, kann vorher nicht sehen, dass Sie der Absender sind. Sobald die Sendung in unserem Netz erfasst wurde, kann der Empfänger jedoch über Track & Trace und die App My bpost sehen, dass ein Einschreiben unterwegs ist. Der Empfänger sieht jedoch erst bei der Zustellung, wer der Absender ist.
Nein, das geht leider nicht mehr. Ihr/Ihre Briefträger*in wirft nur dann einen Abwesenheitsbericht in den Briefkasten, wenn: wir Sie digital (per E-Mail oder My bpost-App) nicht erreichen können. Ihr Paket von einer Privatperson verschickt wurde. So sparen wir nicht nur Papier, sondern schonen auch die Umwelt. Wenn Sie den Versand Ihres Pakets digital verfolgen, sind Sie auch immer auf dem neuesten Stand.
Pakete nach Luxemburg können von jedem Postamt oder PostPunkt aus versendet werden. Erstellen Sie selbst Ihr Versandetikett und sparen Sie Zeit.
Pakete nach Portugal können von jedem Postamt oder PostPunkt aus versendet werden. Erstellen Sie selbst Ihr Versandetikett und sparen Sie Zeit.
Pakete nach Spanien können von jedem Postamt oder PostPunkt aus versendet werden. Erstellen Sie selbst Ihr Versandetikett und sparen Sie Zeit.