Ein Paket aus einem Land außerhalb der EU?

Ein Paket aus einem Land außerhalb der EU?

Empfangen Sie ein Paket aus einem Land außerhalb der Europäischen Union? Dann müssen Sie möglicherweise Mehrwertsteuer, Einfuhrkosten oder Verwaltungsgebühren zahlen. Entdecken Sie, welche Kosten dafür anfallen können.

  • Ich bestelle in einem Online-Shop
  • Geschenk oder Kauf bei einer Privatperson
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Wann und wie bezahle ich Einfuhrkosten?

Ich bestelle etwas in einem Online-Shop außerhalb der EU

Woher weiß ich, ob ich noch etwas nachzahlen muss?

Das hängt davon ab, bei welchem Online-Shop Sie bestellen.

Sind die Mehrwertsteuer und die Einfuhrkosten in Ihrem Warenkorb bereits eingerechnet? Dann kaufen Sie bei einem registrierten Webshop ein.

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Registrierter Webshop

  • Sie zahlen einen Pauschalpreis
  • Keine zusätzlichen Kosten bei Lieferung
  • Schnellere Lieferung
  • Die Gesamtkosten sind sofort ersichtlich
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Nicht registrierter Webshop

  • Zusätzliche Kosten bei der Ankunft
  • Mehrwertsteuer und Einfuhrkosten separat bezahlen
  • Mögliche Verzögerung
  • Die Gesamtkosten werden erst später bekannt
  • Dann fallen folgende Kosten an:

Kosten

Wie viel zahlen Sie?

Einfuhrzölle

3 € pro Artikel (neu ab 1. Juli 2026)

MwSt.

Meistens 21 %. Mehr über Mehrwertsteuersätze

Verwaltungskosten Bpost

21,5 €**

*Im Wert Ihrer Bestellung sind die Versandkosten nicht enthalten.
**Wird nur berechnet, wenn Mehrwertsteuer und Einfuhrzölle nicht im Voraus über den Webshop bezahlt wurden.


  • Was bedeutet 3 € pro Artikel?

Sie zahlen 3 € für jeden Produkttyp in Ihrer Sendung.

Beispiel

Einfuhrzölle

2 identische T-Shirts

3 €

T-Shirt + Badehose

6 €

2 verschiedene T-Shirts

6 €

Gut zu wissen: Die Einfuhrzölle werden bei Rücksendung der Ware nicht erstattet.


  • Beispiel für eine Bestellung unter 150 €

Sie kaufen ein T-Shirt für 25 €. Der Webshop berechnet 10 € Versandkosten. Sie zahlen also 35 € an den Webshop. Da der Webshop keine Mehrwertsteuer oder Einfuhrkosten im Voraus berechnet, zahlen Sie bei der Einfuhr noch 37 € zusätzlich.

Einfuhrkosten:

Kosten

Betrag

Einfuhrzölle

3,00 €

Verwaltungskosten Bpost*

21,5 €

Mehrwertsteuer (21 % von 59,50 €)**

12,5 €

Bei der Einfuhr zu zahlender Gesamtbetrag

37,0 €

Gesamtkosten Ihres Einkaufs: 72 €

Kosten

Betrag

An den Webshop gezahlt

35,00 €

Bei der Einfuhr zu zahlen

37,00 €

Gesamt

72,00 €

* Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden , enthalten die an Bpost zu entrichtenden Einfuhrgebühren keine Mehrwertsteuer (befreit). Die Mehrwertsteuer auf diese Gebühren zahlen Sie bereits bei der Einfuhr Ihrer Waren, genau wie auf die Lieferkosten. 
** Die Mehrwertsteuer wird auf den Wert der Sendung berechnet, einschließlich Versandkosten, Einfuhrzölle und Verwaltungskosten (25 € + 10 € + 3 € + 21,50 € = 59,50 €).


  • Noch nicht bezahlt?

Dann erhalten Sie von Bpost eine Benachrichtigung, sobald Ihr Paket in Belgien angekommen ist.

Sie können diese Kosten ganz einfach über die My bpost App, Track & Trace oder in einem Postamt bezahlen.

  • Bei der Ankunft in Belgien fallen auf jeden Fall folgende Kosten an: 

Einfuhrzölle (Siehe den Prozentsatz pro Produkttyp)

MwSt.

40 € Verwaltungskosten Bpost


  • Beispiel für eine Bestellung über 150 €

Sie kaufen eine Jacke in einem Online-Shop im Vereinigten Königreich für 160 € (inkl. Versandkosten)

Der Online-Shop berechnet beim Kauf keine Mehrwertsteuer oder Einfuhrgebühren. Deshalb fallen folgende Einfuhrkosten an:

Kosten

Betrag

Wert der Jacke (inkl. Versandkosten)

160 €

Einfuhrzölle auf Bekleidung (12 %)

19,2 €

Verwaltungskosten Bpost*

40 €

Mehrwertsteuer (21 %) **

46,03 €

Gesamtbetrag für die Einfuhr

105,23 €

Gesamtkosten für den Einkauf

265,23 €

* Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, enthalten die an Bpost zu entrichtenden Einfuhrgebühren keine Mehrwertsteuer (befreit). Die Mehrwertsteuer auf diese Gebühren zahlen Sie bereits bei der Einfuhr Ihrer Waren, genau wie auf die Lieferkosten.
** Die Mehrwertsteuer wird auf den gesamten Einfuhrwert berechnet: 160 € + 19,20 € + 40 € = 219,20 €. 
21 % MwSt. auf 219,20 € = 46,03 €.

Geschenk oder Kauf bei einer Privatperson

Erhalten Sie ein Geschenk von Verwandten oder Freunden außerhalb der EU?

Oder kaufen Sie etwas von einer Privatperson über eine Online-Plattform? In diesem Fall können Mehrwertsteuer, Einfuhrkosten und Verwaltungskosten anfallen.

Z. B.:

  • Ein Geschenk von einem Verwandten aus den Vereinigten Staaten.
  • Ein Kauf über eBay, Etsy oder eine ähnliche Plattform.
gift

Sie zahlen keine Mehrwertsteuer oder Einfuhrkosten, wenn Ihre Sendung alle nachstehenden Bedingungen erfüllt:

  • Es handelt sich um ein Geschenk von Privatperson zu Privatperson.
  • Der Wert des Geschenks beträgt maximal 45 €.
  • Das Geschenk hat keinen kommerziellen Charakter und wird nicht regelmäßig verschickt.

Bitte beachten Sie: Diese Befreiung gilt nicht für Einkäufe, auch nicht, wenn diese als „Geschenk“ oder „Präsent“ bezeichnet werden.

Für ein Geschenk von einer Privatperson im Wert von mehr als 45 € gelten dieselben Kosten wie für einen Kauf in einem Online-Shop außerhalb der EU.

Sie müssen folgende Kosten zahlen:

  • MwSt.
  • Einfuhrzölle
  • Verwaltungskosten

Besteht Ihr Geschenk aus mehreren Artikeln?

In diesem Fall kann eine Befreiung für einen oder mehrere Artikel mit einem Gesamtwert von bis zu 45 € gewährt werden. Dadurch fallen für Sie möglicherweise geringere Kosten an, als wenn der gesamte Wert des Pakets besteuert würde.

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Meine Sendung ist ein Kauf bei einer Privatperson

Ein Kauf bei einer Privatperson außerhalb der EU wird genauso behandelt wie ein Kauf über einen Online-Shop.

Sie müssen folgende Kosten zahlen:

  • MwSt.
  • Einfuhrzölle
  • Verwaltungskosten
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Ausnahmen

Die folgenden Produkte sind unabhängig von ihrem Wert niemals von Gebühren befreit:

  • Alkohol
  • Parfüm
  • Eau de toilette
  • Tabak und Tabakwaren
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Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten betragen:

  • 21,50 € für Geschenke oder Einkäufe bis zu 150 €
  • 40,00 € für Geschenke oder Einkäufe über 150 €

Ich bestelle für mein Unternehmen

Für Geschäftssendungen fallen bei der Einfuhr nach Belgien folgende Kosten an:

  • Einfuhrzölle (je nach Art der Waren)
  • MwSt.
  • Verwaltungskosten an Bpost
computer

Ihr Unternehmen bestellt Maschinenersatzteile aus Großbritannien im Wert von 500 € (inkl. Versandkosten). Die folgenden Kosten können anfallen:

Frais en cas d’importation :

Kosten

Betrag

Wert der Teile 
(inkl. Versandkosten)

500 €

Einfuhrzölle (4 %*)

20 €

Verwaltungskosten Bpost**

40 €

Mehrwertsteuer (21 %) ***

117,60 € **

Gesamtbetrag für die Einfuhr

177,60 €

Gesamtkosten für den Einkauf

677,60 €

* Die Einfuhrzölle variieren je nach Produktkategorie. Der in diesem Beispiel verwendete Prozentsatz dient lediglich der Veranschaulichung.
** Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, enthalten die an Bpost zu entrichtenden Einfuhrgebühren keine Mehrwertsteuer (befreit). Die Mehrwertsteuer auf diese Gebühren zahlen Sie bereits bei der Einfuhr Ihrer Waren, genau wie auf die Lieferkosten.
*** Die Mehrwertsteuer wird auf den gesamten Einfuhrwert berechnet: 500 € + 20 € + 40 € = 560 €. 21 % MwSt. auf 560 € = 117,60 €. 

Wann und wie bezahle ich Einfuhrkosten?

Sobald die Einfuhrkosten feststehen, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung per E-Mail, SMS oder Brief. Sie können sicher über die My bpost App, Track & Trace oder in einem Postamt bezahlen. Ihr Paket wird erst nach Zahlungseingang zugestellt.

Zweifel an einer Bpost-Nachricht?

Betrüger versenden manchmal gefälschte Zahlungsaufforderungen im Namen von Bpost.

  • Überprüfen Sie den Absender
  • Klicken Sie nicht auf verdächtige Links
  • Bezahlen Sie nur über unsere offiziellen Kanäle

Verdächtige Nachricht erkennen

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„Eine weitere Frage?

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Sie aufgefordert werden, die Mehrwertsteuer und Einfuhrgebühren erneut zu entrichten, obwohl Sie diese bereits bei der Bestellung bezahlt haben. 

Einige Online-Shops erheben diese Gebühren im Voraus. Allerdings müssen sie diese Angaben zur Überprüfung auch elektronisch an den Zoll übermitteln. Falls die Angaben fehlen, unvollständig oder falsch sind, kann der Zoll nicht überprüfen, ob die Gebühren bereits entrichtet wurden. 

Daher können bei der Ankunft Ihres Pakets in Belgien erneut Mehrwertsteuer und Einfuhrkosten anfallen. 

Wichtig: Es reicht nicht aus, diese Informationen auf das Paket zu schreiben oder sie erst nachträglich mitzuteilen. Der Zoll muss die Daten im richtigen digitalen Format erhalten haben, bevor das Paket eingeführt wird. 

Was können Sie tun? 

Sie haben zwei Möglichkeiten: 

  1. Das Paket ablehnen
    • Lehnen Sie das Paket über die My bpost-App oder Track & Trace ab. 
    • Wenden Sie sich dann an den Verkäufer und verlangen Sie eine vollständige Rückerstattung. 
  2. Bezahlen Sie die Gebühren und beantragen Sie eine Rückerstattung
    • Bezahlen Sie die Gebühren, damit Ihr Paket zugestellt werden kann. 
    • Wenden Sie sich dann an den Verkäufer und bitten Sie um eine Rückerstattung der inkorrekt in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer und Einfuhrkosten. 

Die Zahlung von Einfuhrgebühren bei Bestellungen außerhalb der EU ist rechtlich vorgeschrieben. Wenn Sie Einwände dagegen haben, gibt es folgende Möglichkeiten:

Ich bin mit der Zahlung an sich, nicht aber mit dem Betrag einverstanden

Die Berechnung der Einfuhrgebühren basiert auf dem geschätzten Wert des Inhalts (anhand der Rechnung), den geltenden MwSt.-Sätzen und den für die versandten Waren geltenden Zöllen. Wenn Sie belegen können, dass der Wert nicht korrekt geschätzt wurde, können Sie eine Neuberechnung beantragen.

In manchen Fällen sind Sendungen auch von MwSt. und Zöllen befreit. Eine Neuberechnung können Sie in diesen Fällen beantragen:

  • Versand von Waren als Geschenk
  • Versand und Erhalt von Sendungen durch Diplomaten
  • erneute Einfuhr einer Sendung

Geben Sie über Track & Trace oder die App My bpost den Strichcode Ihrer Sendung ein. Das Widerspruchsformular finden Sie über der Bezahlschaltfläche.

Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, wird die Zahlungsfrist ausgesetzt. Nach einer Prüfung wird Ihrem Antrag stattgegeben oder er wird abgelehnt. Das Ergebnis wird in Track & Trace und in der App My bpost angezeigt und Sie erhalten eine neue Zahlungsaufforderung mit einer Fristangabe.

Wenn die Sendung kostenlos eingeführt werden kann, werden Sie entsprechend benachrichtigt. Die Sendung wird dann zur Abfertigung an den belgischen Zoll geleitet.

Verweigerung der Zahlung von Einfuhrgebühren

Wenn Sie die Zahlung der Einfuhrgebühren verweigern, kann Ihre Sendung nicht zugestellt werden. Sie geht dann an den Absender zurück. Sie können sich mit dem Absender in Verbindung setzen und sich erkundigen, ob Ihnen die Kosten (teilweise) erstattet werden können. Die Verweigerung kann online erledigt werden. Geben Sie dazu über Track & Trace oder die App My bpost den Strichcode Ihrer Sendung ein. Die entsprechende Schaltfläche befindet sich neben der Bezahlschaltfläche.

In der Regel erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung für die Einfuhrgebühren, wenn Ihre Sendung nicht alle Bedingungen für ein Geschenk erfüllt. Prüfen Sie bitte deshalb zuerst, wann ein Paket als Geschenk gilt.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie eine Befreiung beantragen und die Einfuhrgebühren anfechten.

Bitten Sie in diesem Fall den Absender, Folgendes per E-Mail zu bestätigen:

  • den Inhalt der Sendung
  • den Wert der Sendung (in Euro)
  • dass es sich bei der Sendung um ein Geschenk handelt

Geben Sie dann über Track & Trace oder die App My bpost den Strichcode und Ihre Postleitzahl ein. Dort finden Sie einen Link zu einem Online-Formular, über das Sie die Einfuhrgebühren anfechten können. Als Beleg laden Sie in dem Formular die E-Mail des Absenders hoch.