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 für « herentals des deux livraison 1000 volgende »
Ja, das ist möglich. Sie müssen nicht unbedingt der Absender des Pakets sein. Es kann also auch ein Paket für Ihren Nachbarn, ein Familienmitglied oder jemand anderen sein. Solange das Paket die geltenden Bedingungen erfüllt, können Sie es mit dem Briefträger versenden.
Erkundigen Sie sich dazu beim ursprünglichen Absender des Pakets. Wenn er dazu bereit ist, können Sie ihn bitten, online selbst ein Rücksende-Etikett zu erstellen und Ihnen per E-Mail zu senden.
Wenn sich ein Rücksende-Etikett in dem Paket befindet, geben Sie die Postleitzahl vom ursprünglichen Versandetikett auf dem Paket ein. Wenn Sie selbst ein Versandetikett erstellen müssen, geben Sie die Postleitzahl des Empfängers Ihrer Rücksendung ein.
Wenn sich ein Rücksende-Etikett im Paket befindet, sollte dieses verwendet werden. In der Regel können Sie Ihr Paket dann kostenlos zurückschicken. Wenn Sie sicher sein möchten, vergewissern Sie sich auf der Website des ursprünglichen Absenders.
Prüfen Sie bitte vor der Rücksendung immer erst die geltenden Vorschriften auf der Website des Online-Shops. Sobald wir Ihre Rücksendung erhalten haben, benachrichtigen wir den Online-Shop auf jeden Fall, dass eine Rücksendung unterwegs ist.
In diesem Fall haben Sie 2 Möglichkeiten: Entweder erteilen Sie einer Person ab 18 Jahren eine Vollmacht für die Abholung des Einschreibens, oder Sie lassen Ihre Post bis nach Ihrer Rückkehr über den Nachsendeservice von bpost verwahren.
Wenn keine Zeitung in Ihrem Briefkasten ist, wenden Sie sich am besten direkt an den Herausgeber. Er ist die richtige Adresse für Ihre Beschwerde. Der Herausgeber kann Ihnen dann eine Erstattung oder eine Verlängerung des Abonnements anbieten. Ihre Beschwerde geht automatisch auch an bpost, damit wir ggf. unseren Service weiter verbessern können.
Wenn keine Zeitschrift in Ihrem Briefkasten ist, wenden Sie sich am besten direkt an den Herausgeber. Er ist die richtige Adresse für Ihre Beschwerde. Der Herausgeber kann Ihnen dann eine Erstattung oder eine Verlängerung des Abonnements anbieten. Ihre Beschwerde geht automatisch auch an bpost, damit wir ggf. unseren Service weiter verbessern können.
Der ursprüngliche Absender des Pakets ist für eine eventuelle Erstattung verantwortlich. Er bestimmt: ob er den Kaufpreis erstattet, was Sie dafür tun müssen, ob der gesamte Preis oder nur ein Teil erstattet wird, wann der Betrag spätestens auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist. Um mehr darüber zu erfahren, setzen Sie sich bitte mit ihm in Verbindung.
Sie können Ihre Anfrage über BITTE Postbote einreichen. Der Briefträger kommt dann vorbei, um den Brief für Sie aufzugeben.