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Nein, das ist nicht nötig. Der Paketautomat kann geöffnet werden, indem der QR-Code auf dem Bildschirm des Smartphones gescannt wird. Sie finden den QR-Code in Ihrer E-Mail oder in der App My bpost.
Ja, das ist möglich. Sie müssen nicht unbedingt der Absender des Pakets sein. Es kann also auch ein Paket für Ihren Nachbarn, ein Familienmitglied oder jemand anderen sein. Solange das Paket die geltenden Bedingungen erfüllt, können Sie es mit dem Briefträger versenden.
Surfen Sie auf Track & Trace  oder benutzen Sie die App My bpost . Geben Sie die Buchstaben und Ziffern des Strichcodes Ihrer Sendung ein. Sie finden diesen Strichcode auf Ihrem Versandbeleg oder auf dem Kassenzettel. Wenn Sie ein Versandetikett über die App My bpost erstellt haben, können Sie Ihr Einschreiben automatisch über die App verfolgen.
Bis ein Einschreiben international Belgien verlässt, kann es über Track & Trace oder die App My bpost verfolgt werden. Danach ist die Verfolgung über das Tracking-Tool des ausländischen Postdienstleisters möglich. Wenn Sie einen schriftlichen Beleg über die Zustellung beim Empfänger benötigen, wählen Sie bitte die Option Empfangsbetätigung.
Erkundigen Sie sich dazu beim ursprünglichen Absender des Pakets. Wenn er dazu bereit ist, können Sie ihn bitten, online selbst ein Rücksende-Etikett zu erstellen und Ihnen per E-Mail zu senden.
Wenn sich ein Rücksende-Etikett in dem Paket befindet, geben Sie die Postleitzahl vom ursprünglichen Versandetikett auf dem Paket ein. Wenn Sie selbst ein Versandetikett erstellen müssen, geben Sie die Postleitzahl des Empfängers Ihrer Rücksendung ein.
Wenn sich ein Rücksende-Etikett im Paket befindet, sollte dieses verwendet werden. In der Regel können Sie Ihr Paket dann kostenlos zurückschicken. Wenn Sie sicher sein möchten, vergewissern Sie sich auf der Website des ursprünglichen Absenders.
Prüfen Sie bitte vor der Rücksendung immer erst die geltenden Vorschriften auf der Website des Online-Shops. Sobald wir Ihre Rücksendung erhalten haben, benachrichtigen wir den Online-Shop auf jeden Fall, dass eine Rücksendung unterwegs ist.
In diesem Fall haben Sie 2 Möglichkeiten: Entweder erteilen Sie einer Person ab 18 Jahren eine Vollmacht für die Abholung des Einschreibens, oder Sie lassen Ihre Post bis nach Ihrer Rückkehr über den Nachsendeservice von bpost verwahren.
Wenn keine Zeitung in Ihrem Briefkasten ist, wenden Sie sich am besten direkt an den Herausgeber. Er ist die richtige Adresse für Ihre Beschwerde. Der Herausgeber kann Ihnen dann eine Erstattung oder eine Verlängerung des Abonnements anbieten. Ihre Beschwerde geht automatisch auch an bpost, damit wir ggf. unseren Service weiter verbessern können.